Gibt es irgend ein Gesetz, dass eine Firma überhaupt zwingt, Einzug anzubieten? So rum wird ein Schuh draus. Dein Vertragspartner bietet einen Service an - nämlich den Einzug von inländischen Konten. Den von ausländischen bietet er nicht an, insofern kannst Du ihn auch nicht dazu zwingen. Sicher ist das ärgerlich, aber irgendwo auch verständlich. Der Versicherer muß nämlich seine Abläufe und EDV auf Auslandseinzug eingestellt haben. Z.B. kann er bei nur inländischem Einzug die "Expresslastschrift" COR1 mit verkürzter Vorlauffrist nutzen, wenn ausländischen Einzüge dabei sind, müssen die ausgesteuert und via CORE eingereicht werden. Diese Sonderfälle sind wohl in der EDV des Versicherers nicht vorgesehen und drum geht's nicht.