Zitat geschrieben von Raimund Sichmann
Und m.W. machen alle Banken in Ihren Nutzungsbedingungen die Vorschrift, dass die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Damit hast Du natürlich zweifellos recht. Aber in Firmen ist es durchaus üblich, dass "das Programm" unter einer Nutzerkennung (oft die des Chefs) die Umsätze zum Verarbeiten abruft. Da hat in den seltensten Fällen jeder MA eine eigene Zugangskennung für. Klar, das ist nicht AGB-gemäß, aber gemacht wird es trotzdem.
Ich ging bei dem Thread nicht davon aus, dass er sich vor sich selber schützen will, ich las das so, als ob es eine Mitarbeiterumgebung ist und die Leute normalerweise keine Zahlungen für das Konto machen dürfen.
Wenn er sich vor sich selber schützen will, geschenkt. Wenn nicht, dann halte ich eine "Einschränkung" auf der lokalen Installation für ein untaugliches Mittel.