Die Version 8.3 steht seit dem 02.01.2006 zur Verfügung.
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Änderungen Update Version 8.3 vom 02.01.2006 (National)
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Der Bankleitzahlbestand und das Prüfziffernmodul wurden aktualisiert.
Die HBCI-Internetadressen der Banken wurden aktualisiert.
Einige Banken stellen "kurzfristige Vormerkposten" nicht nur per FTAM, sondern auch per HBCI
zur Verfügung. Aus diesem Grunde wird der Menüpunkt "Auswertungen - Vormerkposten" auch
dann angeboten, wenn das DFÜ-Modul nicht installiert ist.
Folgende Probleme wurden behoben:
Mit einigen Sparkassen gab es FTAM-Kommunikationsprobleme beim Abholen von "kurzfristigen
Vormerkposten". Das Problem wurde behoben.
Vordisponierte Umsätze auf Währungskonten wurden in Einzelfällen fälschlicherweise mit dem
Währungskennzeichen EUR angelegt. Das Problem wurde behoben.
Hinweis:
Zum 1.1.2006 wurde die Betragsgrenze für grenzüberschreitende Euro-Überweisungen innerhalb
der EU, die zu den gleichen Gebühren wie für entsprechende Überweisungen innerhalb
Deutschlands abzurechnen sind, von 12.500 EUR auf 50.000 EUR angehoben.
Im Profi cash national Modul können auch weiterhin nur Euro-Überweisungen bis zu einer Grenze
von 12.500 EUR eingegeben werden. Um Überweisungen mit Beträgen über 12.500 EUR zu tätigen,
benutzen Sie bitte Profi cash international.
Update 8.3 Inlandszahlungsverkehr
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Änderungen Update Version 8.3 vom 02.01.2006 (International)
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EURO-Standardüberweisungen mit Beträgen über 12.500 EUR bis zu 50.000 EUR können erfasst und
versendet werden. Um die Aufträge per HBCI oder FTAM versenden zu können, muss das Inlandsmodul
von Profi cash ebenfalls in der Version 8.3 installiert sein.
Folgendes ist zu beachten:
Gemäß Artikel 3 Abs. 3 der "Verordnung(EU) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro" wurde am 01.01.2006
die Betragsgrenze für grenzüberschreitende Euro-Überweisungen innerhalb der EU, die zu den gleichen
Gebühren wie für Überweisungen innerhalb Deutschlands abzurechnen sind, von derzeit 12.500 EUR auf 50.000 EUR
angehoben. Die außenwirtschaftlichen Meldepflichten ändern sich hierdurch nicht. D.h. Auftragsbeträge über
12.500 EUR sind weiterhin der Bundesbank zu melden. Grenzüberschreitende Zahlungen, die unter die Verordnung
2560/2001 fallen, sind vom dem Meldepflichtigen mit dem Vordruck Z4 zur AWV direkt (manuell) an die Deutsche
Bundesbank zu melden.
Update 8.3 Auslandszahlungsverkehr