Ich fürchte, Du mußt Dich mit den SEPA-Vorlauffristen beschäftigen, wenn Du SEPA-Lastschriften erzeugen willst?
Der Vorlauf ist, wie ich geschrieben habe, immer abhängig von der ART der Lastschriften. Von jeder ART darf in einer zu Übertragenden Datei immer nur EINE vorkommen. Wobei da B4* so intelligent ist und mehrere Sammler anlegt, wenn verschiedene ARTEN von LA in einer SUPA-Datei vorkommen.
Vorlauffristen sind für "normale" Lastschriften (CORE) - wenn es Erstlastschriften sind - 5 Tage, wenn es Folgelastschriften sind 2 Tage.
Vorlauffristen sind für "eilige" Lastschriften (COR1) sowohl bei Erst- als auch bei Folgelastschriften 1 Tag.
Das +1 bezieht sich darauf, dass der Einreichtag nur dann noch als Tag zählt, wenn man die Einreichung bis zu einer bestimmten Uhrzeit macht - diese Uhrzeit ist Bankabhängig und meistens am frühen Vormittag. Nachdem man das wohl selten erreicht, muß man fast immer einen Tag zugeben, deswegen das +1. Und diese Tage sind natürlich keine Kalendertage, sondern Bankarbeitstage. Also im Normalfall Montag bis Freitag, Feiertage fallen raus - allerdings - damit es nicht zu einfah wird - SEPA-Bankarbeitstage - die heißen "TARGET-Tage". Hierfür gibt es extra Kalender...
B4* kann nicht einfach irgend einen Belastungstag wählen, denn diesen mußt Du ja exakt mit Deinem Kunden abgestimmt haben und den Kunden per Prenotifikation im Normalfall 14 Tage vorher darüber informiert haben, dass AM soundsovielten (genauer Tag!) sein Konto mit dem Betrag belastet wird. Dies kann mit der Rechnung oder auch gesondertem Schreiben erfolgen. Man kann mit dem Kunden eine Verkürzung dieser Prenotifikation-Zeitspanne schriftlich vereinbaren... Inzwischen nimmt das wohl niemand mehr so bierernst, wie zu SEPA-Anfangszeiten. Trotzdem gelten diese Regeln nach wie vor und deswegen kann nicht ein Programm eigenmächtig einen Tag setzen, die Gedanken mußt Du Dir schon selbst bei der Erstellung der SUPA-Datei machen. Wenn Du die Zahlungen im Programm von Hand eingeben würdest, müßtest Du ja auch angeben, wann sie fällig sind...
Etwas Vereinfachung ist aber in Sicht. Im November tritt eine Regelvereinfachung in Kraft. Nach der können ab dann ALLE Lastschriften als COR1 Folgelastschrift versendet werden. Somit gilt dann IMMER 1 TARGET-Tag (+1 bei überschreiten der Einreichuhrzeit) als Vorlauffrist. Wobei Du dann aber immer noch Wochenenden und Feiertage selbst berücksichtigen mußt. Oder eben grundsätzlich noch 2-3 Tage in die Zukunft gehen, dann "wird es schon reichen".