Ohhh msa,
für dein KonowHow aber gefährlich viele Falschaussagen
Zitat geschrieben von msa
BIC brauchst Du eigenltich nicht mehr.
Schon nicht ganz richtig. Technisch stimmt die Aussage, aber der BIC ist weiterhin Bestandteil des schriftlichen Mandats und wer schlau ist nimmt auch weiterhin den BIC, da es ohne BIC nicht sichergestellt ist, dass die Lastschrift weiterverarbeitet werden kann.
Zitat geschrieben von msa
Mandatsreferenz kannst Du selbst festlegen, sie wird nicht unterschrieben oder so, allerdings muß sie dem Kunden - zusammen mit der Gläubiger-ID - vor dem ersten Einzug mitgeteilt werden, damit der über das Gespannt Gläubiger-ID (des Lastschrifteinreichers) und Mandats-Referenz die Lastschrift auf seinem Konto eindeutig identifizieren kann.
Zusätzlich brauchst Du noch das Datum, an dem das SEPA-Mandat unterschrieben wurde. Das muß auch in den Datensatz rein.
Da der zweite Absatz richtig ist, schätze ich mal, dass der erste Teil nur unglücklich formuliert ist und bei Ahnungslosen zu einer Fehlinterpretation führen kann.
Die Mandatsreferenz kann in der Tat frei gewählt werden (auch nachträglich), das Mandat muss handschriftlich unterschrieben vorliegen (bzw. was der entscheidende Punkt ist: bei Reklamationen muss das handschriftlich unterschriebene Mandat vorgelegt werden können, da die Lastschrift ansonsten zurückgegeben werden kann.
Zitat geschrieben von msa
Die unseelige Geschichte mit den Erst/Folge/Letzt/Einzellastschriften und den Vorlauffristen hat sich inzwischen ja mit der neuesten SEPA-Version erledigt. Es werden jetzt grundsätzlich nur noch CORE-Lastschriften mit Kennzeichen Wiederholungslastschrift und 2 Tagen Vorlauffrist eingereicht. Diese zwischenzeitliche Schnellastschrift COR1 mit verkürzer Vorlauffrist gibt's nicht mehr.
Hier ist - fachlich - so ziemlich alles falsch.
Das Thema Sequenz des Mandats (die Lastschrifteinzüge haben keine Sequenz) hat nichts mit der neuen SEPA Version zu tun. Die beliebige Sequenz gilt im Interbankenabkommen und damit für alle eingereichten SEPA Formate!
Das Gleiche gilt für das Thema CORE und COR1 Lastschrift. Die COR1 Lastschrift entfällt lediglich im Interbankenverkehr und auf der Kundenseite bei der Nutzung der neuen SEPA Formatversion 3.0. Ansonsten ist es der Bank überlassen, ob sie weiterhin vom Kunden CORE Lastschriften annimmt oder nicht. Macht Sie das, muss sie das Kennzeichen COR1 vor der Weitergabe in CORE ändern. Die Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken und nach meinem Stand auch die Hypovereinsbank bieten das - vorerst- auf jeden Fall und ich wage die Vermutung, dass das bei den anderen Banken nicht anders sein wird.
Das Kennzeichen kann Wiederholend sein, es muss nicht. Damit gibt es kein grundsätzlich „CORE“ mit dem Kennzeichen Wiederholend.
Das gleiche gilt für die Vorlaufzeit. Die Vorlaufzeit ist nicht geregelt. Nur die Vorlagefrist wurde neu geregelt. Sprich die CORE Lastschrift muss analog der Firmenlastschrift spätestens 1 Tag vor Fälligkeit bei der Bank des Schuldners vorliegen, unabhängig von der Sequenz. Wie die Vorlauffrist hierzu ist, entscheidet jede Bank in Abhängigkeit vom Verfahren. Es gibt genügend Banken, bei denen man bis zu einer bestimmten Uhrzeit auch am Tag der Vorlage noch die Lastschrift einreichen kann.
Die Unterschiede zu deinen Aussagen sind –scheinbar- nur sehr marginal, haben aber in der Praxis in Summe einiges an Bedeutung. Daher sollte man hier präzise sein.
Zum Thema eigene Umsetzung. Das alleine reicht nicht um Lastschriften einzureichen. Möchte man nicht kostspielige Rücklastschriften riskieren braucht man auch eine Mandatsverwaltung, die Änderungen am Mandat aufbereitet und beim nächsten Einzug in Abhängigkeit von der genutzten SEPA Version richtig (fachlich und technisch) in den Einzug einstellt.
Viele Grüße
Holger