vielleicht hätte ich mal wieder ein bisschen ausholen sollen. (wollte mich aber extra mal kurz halten

)
Die Banken, wie jedes Unternehmen auch, haben Aufbewahrungsfristen* und hier kommen ja die 10 Jahre bspw. her, die explizit in #1, 1ter Satz genannt wurden. Die Kopie-Erstellung der Kontoauszüge bzw. evtl. die Anlage (mikroverfilmt) wie Schecks, Überweisungen usw. können bestellt werden.
*= ... die sich jedoch von denen der Kunden unterscheiden können, denn eine Privatperson muss nur 3 Jahre aufbewahren (bspw. fiskalisch), die Bank für das gleiche Konto 10 Jahre (fiskalisch+Kundenbeziehung)
Wie @Holger ja aber angemerkt hat, sind Kontoauszüge
keine Umsatzinformationen/Kontoumsätze, welche der Threadstarter im Topic sowie ab dem 2ten Satz dann einbringt.
Dh. hier wird einiges durcheinander gebracht und der Wunsch - vor die Realisierungsmöglichkeit (und den evtl. Kosten) gesetzt.
Auch wenn wir evtl. div. Banken-Erfahrungen nun besteuern, wird das wiederum nicht viel bringen, denn es kommt gezielt auf die Kontoführende Bank an was die kann und nicht - und nicht was das evtl. Gruppe usw. anbietet. (evtl. bezogen auf heute)
Also ist die Empfehlung bei der Bank den Sachbearbeiter, die Revision bzw. Onlinebanking-Abteilung zu kontaktieren und mitteilen, ob es möglich ist die Umsatzinformationen/Kontoumsätze zu erhalten, wenn ja in welchem Format, bezogen auf welchen Zeitraum und was es
kostet.