Nein. Ich meine das so, wie ich es geschrieben habe: Du verwendesst zum Banken NUR B4A, sowohl zur Kontrolle der Umsätze als auch zum Tätigen von Überweisungen. NUR wenn dann die TAN-Eingabe kommt, dann wechselst Du zur Postbank-App in den Bereich BestSecure (die B4A wartet im Hintergrund), generierst da die TAN, holst dann die B4A wieder in den Vordergrund und gibst die TAN ein. Fertig. Wenn du es mit SMS-TAN machen WÜRDEST, müßtest Du ja auch zur TAN-Eingabe die B4A in den Hintergrund setzen, die SMS-App aufrufen, die TAN lesen und dann in die B4A eingeben...
Was passieren kann? Die Möglichkeiten sind vielfältig. Wenn Du auf dem gleichen Gerät die SMS mit der TAN empfängst und das Banking laufen hast, dann bekommt ein evtl. eigeschleuster Trojaner sowohl die PIN vom Banking als auch eine TAN aus der SMS gemeinsam gereicht. Wenn er vorher schon die Anzeige manipuliert hat, dann kann er sich mit PIN und TAN beliebige Beträge beliebig (ins Ausland) überweisen. Oder wenn Dein Handy abhanden kommt, dann hat der Dieb die Zugangsdaten zum Konto aus der Banking-App und bekommt die TANs dazu per SMS frei Gerät geliefert- auch sehr gefährlich. Und deswegen ist das verboten und es wird bankseitig jegliche Haftung abgelehnt.