Für die Überweisung reicht in der Regel technisch die IBAN. Da in den Hintergrundsystemen aber ein BIC dann für die Weiterleitung zugesteuert werden muss, würde eine solche Zahlung abgelehnt werden, wenn der BIC nicht ermittelt werden kann. Wenn man also auf Nummer sicher gehen will, sollte man den BIC mit angeben.
Wenn der Käufer noch nie solche Summen überwiesen hat, würde ich mich ebenfalls vorher bei der Hausbank erkundigen, nicht das dort automatisiert unübliche Aufträge entdeckt werden und die Zahlung gestoppt wird.
Auch würde ich mich als Käufer erkundigen, ob hier seitens des Käufers eine AWV Meldepflicht besteht.
Und das Wichtigste: Reicht das Limit....
Viele Grüße
Holger