Zitat
Bundesgerichtshof - Mitteilung der Pressestelle - Nr. 121/2017
Bundesgerichtshof entscheidet über eine Preisklausel für sogenannte smsTAN - Urteil vom 25. Juli 2017 – XI ZR 260/15
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die vorformulierte Klausel "Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)" in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste zwischen einem Kreditinstitut und Verbrauchern unwirksam ist.