Es geht nicht um verschiedene GVabhängig vom Genehmigungsmedium. Es geht immer um den GV "Einzellastschrift". Nur ist das eine Genehmigungsmedium bei größeren Mengen nicht praktisch handelbar, beim anderen Genehmigungsmedium hingegen problemlos. Per VRNetKey (= Ex-Fiducia, nicht VRKennung = Ex-GAD, wie von Dir zitiert) braucht zwangsweise jeder Einzelauftrag eine TAN (mTAN, chipTAN, AppTAN), muss erzeugt und eingegeben werden. Dies ist wie gesagt für größere Mengen nicht sinnvoll machbar.
Beim Schlüsseldateizugang kann man auch größere Mengen Einelaufträge problemlos absenden, da man (je nach Software, aber bei vernünftigen Softwaren ist das so) zu Beginn der Übertragung EINmal das Schlüsseldateipasswort eingibt, danach werden dann nacheinander alle Einzelaufträge recht flink ohne weiteres Zutun übertragen. Das ist also auch mit größeren Mengen durchaus gut machbar (ich weiß, wovon ich rede!).
Soweit mir bekannt ist, gibt es bei Ex-Fiducia eine Einlieferung als Sammler und Verbuchung als Einzelauftäge generell nicht. Bei Ex-GAD gibt es da. Aber die sind ja nicht gemeint