nunja den Gesetzgeber bzw. Finanzamt interessieren ja div. technische Probleme erstmal nicht
Private Bankunterlagen unterliegen einer dreijährigen Aufbewahrungsfrist - Abgabe/Bescheid usw. somit mind. 4 Jahre.
Da keine/kaum Belege einzureichen sind bzw. nur auf Nachfrage, dürften die 4 Jahre wie gesagt mind. sein.
Nicht nur Kontoauszüge, sondern ja auch div. Dokumente, wie JStB (bspw.
ING-Diba) sind hiervon betroffen.
Je nach Einstellung der Bank gehen ja die Kontoauszüge in das elektronische Postfach, welche bspw. nicht von der Software abgerufen werden kann.
Somit ist ein manueller Download notwendig.
In diesem Zusammenhang ist es auch so, dass der unbedarfte User garkeinen Unterschied zwischen Kontoumsätze (über Software) und Kontoauszügen weiß und somit die einfach im "Archiv" auflaufen.
Hier wäre einfach eine gewisse Transparenz u.a. sinnvoll/wünschenswert oder sogar ein
kostenpflichtiger optionaler Service, nämlich die Archiv-Nutzung.
Eine allgemeiner Hinweis in den AGB´s mit jederzeit möglicher Löschung finde ich nicht angebracht.
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mindestens eine Hinweis E-Mail zwecks Löschung sollte dann versand werden