Zitat geschrieben von Sylvia
In B4W hab ich noch nichts umgestellt, beim Kontoabruf sollte ich aber auswählen zwischen chipTAN und ... optisch?
chipTAN gibt es in 2 Unterarten: Optisch und Manuell. Bei Optisch werden die Daten über diese Flackergrafik am Bildschirm auf den TAN-Generator übertragen, bei manuell müssen sie über die Tastatur des Lesers eingetippt werden. Normal ist das optische Verfahren, manuell nimmt man nur wenn die Übertragung aus irgendwelchen Gründen bei irgendwelchen Bildschirmen Probleme macht.
Zitat geschrieben von Sylvia
Jedenfalls war ich erstaunt, a) beim reinen Abruf überhaupt etwas wählen zu müssen (meine Benutzerkennung ist noch original) und b) dass B4W überhaupt schon was von chipTAN "wusste".
Das ist einfach zu erklären. Ein Übertragungsverfahren bei HBCI ist immer "komplett" - bei der Initialisierung muss - auch wenn nur ein Abruf erfolgt - ein TAN-Verfahren gewählt sein. Wenn Du bisher iTAN hattest und das umgestellt hast, dann ist das nicht mehr gültig, also muss ein neues gewählt werden. Dass B4 "was weiss" ist auch keine Hexerei. Beim Start der Übertragung wird eine BankParameterDatei vom Bankrechner an den Kundenrechner übertragen, wenn sich etwas geändert hat. In der stehen alle Rahmenbedingungen drin. Von den auswählbaren gültigen TAN-Verfahren über die möglichen Geschäftsvorfälle usw. Und wenn nun B4 beim Verbindungsaufbau vom Bankrechner gesagt bekommt "Du willst zwar iTAN-Verfanren, das ist aber für dieses Login kein zulässiges Verfahren (mehr)", dann bietet B4 eben die zulässigen Verfahren laut BPD an, um eines auszuwählen, und dann geht's erfolgreich weiter.
Zitat geschrieben von Sylvia
Post mit neuen Zugangsdaten habe ich (bisher) nicht gekriegt. Ich vermute, da ich das Alt-Verfahren iTAN umgestellt habe, wertet die DKB das nicht als zusätzliches Verfahren und ich werde keine Post dazu kriegen.
Das ist interessant. Insofern hat die DKB wohl was geändert. Früher bekam man für JEDES neue TAN-Verfahren neue Zugangsdaten per Papierbrief per Post zugesendet, weil das bisherige Verfahren weiter verwendbar war. Nun wird ja das iTAN-Verfahren beendet - insofern macht es durchaus Sinn, jetzt dann die vorhandene Kennung UMZUSTELLEN und damit das iTAN-Verfahren sofort abzuschalten. Und diese Umstellung innerhalb der vorhandenen alten Kennung vorzunehmen. Deswegen konntest Du sofort "weiterarbeiten" und mußtest nur in B4 das neue TAN-Verfahren auswählen.
Zitat geschrieben von Sylvia
Außerdem habe ich die App für TAN2GO auf meinem Handy installiert und versucht, ans Fliegen zu kriegen. Online kann ich sehen, dass ich da eine neue Benutzerkennung "_p" habe, die 24 Stunden sind naturgemäß lange abgelaufen, aber auch hier bisher kein Brief mit neuer PIN. Da komme ich also z. Zt. nicht weiter.
Dies ist dann ein WEITERES TAN-Verfahren, für das Du eine WEITERE Zugangskennung (Legitimations-ID) bekommst, die dann ein WEITERES Alias (üblicherweise bisheriges Alias mit Anhang _p) bekommst. Bisher wurden diese zusätzlichen Zugangsdaten mit der Post versendet - zumindestens ein PIN-Brief zur neuen Zugangskennung und Aktivierungsdaten für die App. Ich gehe davon aus, dass das immer noch so ist - es sei denn, Du hast bei der Beauftragung vom TAN2GO etwas anderes angezeigt bekommen!?
Zitat geschrieben von Sylvia
Ich würde die Benutzerkennung gern ändern, hab mich bisher aber nicht getraut aus Sorge, mir was kaputt zu schießen...
Du kannst die Aliasse jederzeit problemlos ändern. Zuerst im WebBanking auf dem Bankrechner und dann natürlich im Bankzugang nachziehen. Dabei geht nichts kaputt. Und selbst wenn irgendwo mal ein Problem auftauchen sollte, kannst Du jederzeit die 16stellige Legitimations-ID zum Login benutzen. Die ist nicht änderbar, das Alias ist nur eine Vereinfachung, das man auf etwas setzen kann, was man sich merken kann, was bei einer 16stelligen numerischen LegID schwierig ist.
Zitat geschrieben von Sylvia
msa, weißt du, ob ich für beide Zugänge denselben Alias verwenden kann? Ob ich das aus Sicherheitsgründen sollte ist nicht die Frage

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Nein, das kannst Du natürlich nicht, denn es handelt sich ja um zwei verschiedene Logins. Im Sparkassen-RZ (an dem die DKB angeschlossen ist) kann pro Legitimations-ID bzw. Alias (= Login) ein festes TAN-Verfahren zugeordnet ist. Es kann nicht, wie z.B. bei der Deutschen Bank. beim Absenden des Auftrages dynamisch gewählt werden, ob man mit diesem oder jenem TAN-Verfahren bestätigen will. Welches TAN-Verfahren Du nutzen möchtest, mußt du vor dem Login wissen. Wenn Du chipTAN nutzen möchtest, dann loggst Du Dich mit Alias "blabla" ein, wenn Du TAN2GO nutzen willst, musst Du Dich mit "blabla_p" einloggen (_p deshalb, weil auch die DKB das App-Verfahren anfangs pushTAN genannt hat, wie es im Sparkassenlager generell heißt. Erst später mußte man dann eine Sonderlocke einführen und hat es in TAN2GO umbenannt).
Achtung: Die beiden unterschiedlichen Logins haben von Haus aus auch erst mal unterschiedlichen PINs (bzw. Passwörter, wie die DKB das neuerdings nennt). Diese kann man allerdings durch eine Änderung gleich machen.
Und zu B4: Dort kannst Du einen zweiten Bankzugang für die DKB anlegen - unter Verwendung des _p-Alias. Wenn Du dann in den Kontoeinstellungen bei den Sendeaufträgen den Haken für die Auswahl des Bankzuganges vor jeder Übertragung setzt, dann kannst Du auch in B4 wählen, welches TAN-Verfahren genutzt werden soll - in Abhängigkeit des gewählten Bankzugangs. Bei den Abrufaufträgen ist es aber egal, welcher Bankzugang genutzt wird, weil da ja keine TAN abgefragt wird und die eben bis aufs TAN-Verfahren identisch sind.