normalerweise reicht die eine Freischaltung, da die Kennung nicht das Konto repräsentiert, sondern eher eine Person. Ggf. muss die Bank noch deine HBCI-Kennung für die Konten freigeben bzw. die Konten selbst für HBCI freischalten.
Du kannst mit deiner einen Kennung also alles nutzen, was du bei der Bank online über HBCI machen kannst, also wenn dieses technisch möglich ist.
Schau mal auf deine/eure HBCI-Vereinbarung, evtl. stehen ja die Konten bereits dabei?
Ansonsten müsst ihr wahrscheinlich "nur" neue Vereinbarungen unterschreiben.
Gruß
Raimund