Zitat geschrieben von infoman
Zitat geschrieben von hibiscus
Sie dürfte also nie mit dem Hersteller-Server kommunizieren (Online-Updates? Lizenz-Check?).
warum das ist doch erlaubt.
nur der Datenabruf muss 1:1 erfolgen (dh. du kannst sehr wohl vom In.-Caf. o. ähnliches abrufen
der Rest (ist theoretisch egal)
Der 1:1 Datenabruf wäre auch in Beispiel 2 gegeben, wenn der Dienst die Daten nirgends speichert sondern 1:1 an den FinTS-Server durchreicht.
Zitat geschrieben von infoman
Zitat
Worauf ich hinaus will:
wenn du damit meinst, wer das (effektiv) später prüft, nunja das wird in den Sternen stehen ;-)
Ne, mit ging es in der Tat nicht darum, wer das prüft. Sondern ich wollte mal hinterfragen, wo genau diese Anforderung mit dem Nutzungsverbot durch Dritte eigentlich genau steht. Wir nehmen die hier im Forum immer so als gegeben hin. Weil das halt alle so sagen. Mich würde aber mal die konkrete Formulierung im Gesetzestext interessieren. Und daraus ableitend die Frage, ob ein Fall wie der in Beispiel 2 genannte, dort tatsächlich ableitbar ist.
Der Gesetzestext ist IMHO der hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811495.pdf
Das ist die Gesetzesvorlage für die Umsetzung der PSD2 in Deutschland.
Das in Beispiel 2 unterstellt ja, dass es sich um einen Kontoinformationsdienst handelt.
Die relevante Stelle ist aus meiner Sicht auf Seite 108 ganz oben zu finden:
"Kontoinformationsdienste bieten dem Zahlungsdienstnutzer konsolidierte Online-Informationen zu einem oder
mehreren Zahlungskonten bei einem oder mehreren anderen Zahlungsdienstleistern, die über Online-Schnittstel-
len des kontoführenden Zahlungs-dienstleisters zugänglich sind. Der Zahlungsdienstnutzer oder sein Beauftragter
erhält dadurch zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Gesamtüberblick über seine Zahlungskonten.
An einer Mitteilung von Informationen fehlt es in der Regel dann, wenn der Kontoinformationsdienstleister zwar
den Zugang zum Zahlungskonto herstellt, aufgrund der technischen Ausgestaltung aber keinen Zugriff auf die
Kundendaten hat."
Zum einen: "Kontoinformationsdienst" ist weiter oben lediglich als "Online-Dienst" definiert. Die Begriffsdefinition finde ich zu dünn.
Zum anderen: "...aufgrund der technischen Ausgestaltung aber keinen Zugriff auf die
Kundendaten hat...". Wie kann ich mir das vorstellen? Ab wann liegt eine "technische Ausgestaltung" in der Form vor, dass man davon ausgehen kann, dass er die Daten nicht sehen kann. Oder auf der anderen Seite: Warum wird bei einer lokal installierten Banking-Software einfach unterstellt, dass die technische Ausgestaltung in der Form vorliegt, dass kein Zugriff möglich ist.