Ob das Verfahren mit dem USB Stick (Signaturdatei) abgeschaltet wird, entscheidet die Bank. Aktuell wird es unter der PSD2 noch seitens der Aufsicht toleriert.
Der 14.09 (ist bei der VR Bank der 11.09, da dort die Systeme umgestellt wurden) kann keineswegs von der Bank nach hinten geschoben werden -beim USB Stick schon, da das eine eigene Entscheidung ist.