Die TAN bei jedem Login verlangt die DKB nur im WebBanking (alternativ Freigabe über die DKB-App wenn man sie einmalig "gerätegebunden" hat). Über HBCI wird die 90-Tage-Ausnahme genutzt, da wird die erste TAN-Anfrage erst zum 12. Dezember kommen (das Datum schreiben die Sparkassen, die alle auch im WebBanking die 90-Tage-Ausnahme nutzen). Was es bei der DKB bringen soll, dass der Kunde im Web mit der Extra-TAN oder Extra-Freigabe gequält wird, man aber über HBCI ohne das banken kann, mag sich nicht so recht erschließen. Außer vielleicht, dass Schurken grundsätzlich WebBanking nutzen und niemals HBCI? Etwas verquer.