Zitat geschrieben von mss
Zitat geschrieben von Holger Fischer
Zitat geschrieben von mss
.....sogar als allgemeine VISA Prepaid und sind somit universell einsetzbar.
Genau das ist bei diesen karten nicht der Fall.
Es gibt solche mit Akzeptanznetzwerk, aber auch echte VISA Prepaid. Hierzu steht in den Bestimmungen: "...im bundesweiten Visa-Akzeptanzpartnernetzwerk, im Handel, als auch online einsetzbar."
Spielt für die Frage aber auch keine Rolle.
Doch. Ja ist im Akzeptanznetz einsetzbar, aber Du kannst das Geld z.B. nicht bei der Bank abholen, oder beim Handler auszahlen lassen.
Zitat geschrieben von mss
Aus Mitarbeitersicht ist es eine Art Einkommen und die Ausgaben möchte ich ebenfalls in der Buchhaltung haben.
Nein, aus Mitarbeitersicht ist es kein Einkommen, sondern ein Sachbezug. Das Gleiche wie wenn ich für Karstadt einen 44 EUR Gutschein bekomme, oder für einen Weinhandler einen Gutschein, oder einen Tankgutschein.
Aber damit bewegt man sich tatsächlich im Steuerrecht, von daher sollte man diese Fragen eher dort platzieren
Zitat geschrieben von mss
Da in der Umsatzliste in EUR gerechnet wird und nicht in Bonus-Artikeln, würde ich auch gerne eine monatliche Umsatz-Liste erhalten. Mich würde hierzu die Gesetzeslage interessieren, wenn ich den Anbieter schon damit konfrontiere.
Du bekommst auch zu zu einer Gutscheinkarte keine Umsatzliste. Wie gesagt, das geht alles ins Thema Steuerrecht und sollte daher auch eher von diesen Spezialisten beantwortet werden.
Zitat geschrieben von mss
Wichtig in diesem Zusammenhang wäre, ob es sich in dem Fall um ein Kreditinstitut handelt?
Hinter der Kreditkarte steht immer ein Kreditinstitut bzw eine Banklizenz. Aber wie schon geschrieben ist die steuerrechtliche Einordnung erstmal wichtig um daraus ableiten zu können, welches Recht denn zur Anwendung kommt.