Doch, wir hatten die Probleme alle schon - hängt mit der neuen PSD2 Richtlinie zusammen, die bei einer Karenzfrist von 90 Tagen seit 13. September erfordert, dass sich die Onlinebanking Kunden spätestens alle 90 Tage mit einer Tan oder ähnlichen starken Authentifizierung identifizieren, bevor sie überhaupt auf's Konto gucken können.
Wie das bei Deiner Software geht, weiß ich nicht. Bei meiner musste ich die sog. BPD löschen. Das ist die Datei, die die Programme von den Banken immer aktuell downloaden und wo die Arbeitsanleitungen nach den neuesten Richtlinien für das Programm vorgegeben werden. Nicht der Programmierer hat sich das ausgedacht, sondern es macht wohl jede Bankingsoftware dieser Art. Dann hat - das ist der normale Weg - mein Programm die BPD (Banking Parameter DAtei oder so ähnlich) von der Bank runtergeladen, die natürlich auf dem neuesten Stand ist, und, wie das meine Bank so vorgegeben hat, kam der Flickercode und ich musste - diesemal nur für's angucken - eine TAN eingeben. Die andere Bank, 1822direkt, hat dasselbe Spielchen mit mir gemacht, wobei bei der 1822direkt die Berechtigung über eine App auf einem Smartphone erteilt wird.
Seitdem geht alles wieder, und ich hoffe, dass die beiden Banken, bei denen ich derzeit Onlinebanking betreibe, wenigstens nicht jeden Tag zum Abrufen der Umsätze, sondern immer nur alle 90 Tage eine Authentifizierung mit meinem Sicherheitssystem anfordern. Kann ich aber mit leben.
Übrigens war es bei meinen Bankinstituten anscheinend egal, ob ich diese Authentifizierung in meiner Software gemacht habe oder online im Firefox Browser. Sie schien meinen Umsatzabrufe für mindestens diesen Tag freizuschalten, auch wenn ich mich im Firefox erfolgreich anmeldete und dann auf das Bankingprogramm überging.
Hoffe, das hilft Dir schon mal weiter, bis die Leute hier, die's wirklich wissen, Deine Anfrage sehen.