Zitat geschrieben von ThomasGuettler
ABER: Ich bin noch neu in dem Bereich SEPA. Wo kommt man beim Thema SEPA eigentlich an **offizielle** Informationen?
Du meinst das Thema "SEPA-Lastschriften", richtig?
Da gibt es natürlich einige Quellen, wenn man nicht die eigene Bank fragen möchte und da bei Lastschriften ja auch die Gläubiger-ID beantragt werden muss:
https://www.bundesbank.de/de/a…rt--603346
und natürlich auch bei der EZB:
https://www.ecb.europa.eu
Da wir windata einsetzen, kann ich auch dieses Ablaufbild empfehlen, wobei man ergänzen kann, dass die "rechtsverbindliche Unterschrift" auch elektronisch bestätigt werden kann.
https://wiki.windata.de/index….astschrift
Die meines Erachtens drei häufigsten "Fehler" und Irrtümer:
- Firmen-Lastschriften (b2b) müssen bei Firmen verwendet werden, richtig ist: Die dürfen nur bei Firmen nach harten Regeln verwendet werden (eigentlich "nicht Verbrauchern").
- "Wiederkehrende" Lastschriften sind Dauereinzüge: Sind sie nicht, sie beziehen sich auf ein Mandat, dass nicht sofort nach der Nutzung wieder erlischt.
- wenn ich nur einmal diese Summe einziehen möchte, bucht man "einmalig": Das gilt nur, wenn man danach das Mandat verwerfen kann
Vermutlich fällt anderen hier auch noch etwas ein.
Gruß
Raimund