Ich denke, ich verstehe, was er meint. Aufträge werden mit einer TAN freigegeben - diese Art der Freigabe ist "auf allen Kanälen" möglich, also für Aufträge, die via Banking-App, via WebBanking und auch via Maschinenschnittstelle HBCI eingereicht werden. Hier noch eine Klarstellung: HBCI ist nicht nur der Zugang mit Chipkarte oder Sicherheitsdatei (das was der Fragesteller wohl vorher hatte) sondern auch ein Zugang über HBCI mit PIN/TAN (was der Fragesteller jetzt nutzt). Das heißt, Du kannst pushTANs auch über HBCI nutzen, wenn die Bank das vorsieht. Alternativ könnte man noch chipTAN nutzen - wenn man ein zweites Verfahren "braucht". Muss man aber nicht.
Bei Sparkassen ist es so, dass die Zugänge für pushTAN und für chipTAN GETRENNT sind. Wenn Du derzeit einen Zugang mit pushTAN (zur Verwendung in der App) hast, dann werden auch pushTANs verwendet, wenn Du diesen Zugang via Computer/hibiscus verwendest. Wenn man chipTAN verwenden wollte, dann müsste man bei der Sparkasse einen weiteren, neuen Zugang beantragen und diesen dann verwenden. Auch im WebBanking muss man dann immer den Zugang verwenden, der das TAN-Verfahren nutzt, das man verwenden will. Aber wie gesagt, du kannst genausogut weiterhin und nur pushTAN verwenden.
Für chipTAN wirst Du Deinen bisherigen Leser kaum verwenden können. Dazu braucht man entweder einen ausdrücklichen ChipTAN-Generator. Alternativ gibt es div. REINER-SCT-Chipkartenleser, die chipTAN auch beherrschen. Entweder der Leser ist "neuer" und hat die Funktion schon beim Kauf gehabt, oder wenn der Leser älter ist, dann kann man bei manchen Geräten das via kostenpflichtigem Firmwareupdate nachrüsten. Aber die Bezeichnung Deines Lesers klingt nicht nach REINER...