Ja, die SRZ-Freigabe nutzt du damit bereits.
Zitat
Danke für die schnelle Antwort. Ich bin in der Terminologie nicht wirklich fit:
"VEU" wird als Begriff auch nicht wirklich 100%ig eindeutig benutzt, in meinem Verständnis bezeichnet man damit Aufträge, die mangels ausreichender Berechtigung am Bankrechner auf die Freigabe warten. Das im technischen Gegensatz zu Aufträgen, die z.B. bei der HBCI-Verwendung im eigenen Kunden-Netzwerk verteilt unterschrieben werden (mit A., B,- N-Vollmachten=gemeinschaftliche Berechtigungen). Deshalb passt "SRZ-Freigabe" schon in den Begriff "VEU", denn die DATEV hat - zumindest in der Regel - keine ausreichende Unterschriftsberechtigung, der Auftrag wartet am Bankrechner bis zur endgültigen Freigabe.
Gruß
Raimund