Zitat geschrieben von msa
Wenn eine Überweisung vom Referenzkonto auf dem Tagesgeldkonto eingeht, dann ist das mit der Prüfung ja einfach. Da kann die Tagesgeldbank prüfen. Ich habe diese Konstellation bei einer Kreditkarte. Da die ausgebende Bank es sich "einfach" macht und keine harte Identitätsprüfung bei der Beantragung macht, muss sie anderweitig sicherstellen, dass keine Geldwäsche erfolgt. Dies passiert nun dadurch, dass Einzahlungen auf die Kreditkarte nur von eigenen Konten passieren können, also solchen, die auf den Namen des Inhabers der Kreditkarte laufen.
Nicht alles, was so simpel erscheint, ist im Hintergrund auch so simpel

Richtig ist, dass ein Kunde vollständig identifiziert werden muss. Richtig ist auch, dass es Konstellationen gibt, bei denen man auf die verpflichtende Identifizierung einer Bank zurück greifen darf.
Die Methoden/Wege, die da im Hintergrund notwendig oder möglich sind, sind durchaus komplexer. Aber für den Kunden egal
Zitat geschrieben von msa
Ich habe dafür massig Beispiele. Wenn jemand Miete oder Hausgelder überweist, und das Konto auf "WEG Hauptstr. 1" lautet und dann stattdessen als Empfänger "Hausverwaltung Sowieso" steht - kein Problem. Kommt an. Oder wenn der Kontoinhaber "Hausverwaltung Sowieso" ist und der Mieter an "Franz Schmid" (Eigentümer) überweist - kommt auch an. Solang die IBAN stimmt klappt das immer. Insofweit kann ich mir nicht vorstellen, dass das "im späteren Verlauf" geprüft wird. Auf der Empfängerseite jedenfalls nicht.
Das war aber nicht immer bei allen Banken so. "Früher" zu DTA Zeiten hat es durchaus so etwas wie eine Kontoanrufprüfung gegeben, bei dem geprüft wurde, ob der Zahlungsempfänger zum Konto passt. Und wenn ich das richtig im Kopf habe soll das auch wieder kommen, ist noch in der Diskussion oder bereits beschlossen. Irgendwas war da auf jeden Fall zu dem Thema.