FYI: Bei den genossenschaftlichen Banken heißt dass "Zugriffverwaltung". Etwas versteckt im Untermenü, wenn man auf seinen eigenen, angemeldeten User klickt. Nur verfügbar über Browser-Banking, (noch?) nicht über die VR Banking App.
Ich selbst habe zwei mal per SOFORT überwiesen, daher Echtdaten:
Klarna ließ sich folgendes erlauben:
Code
Dauerhafte Berechtigungen
Ihre erteilte Berechtigung ist am ... abgelaufen.
Diese Berechtigungen gelten 90 Tage. Dritte dürfen sie täglich bis zu vier Mal in Anspruch nehmen.
Sie haben folgende Berechtigungen für unterschiedliche Kontoinformationsabfragen am ... gewährt.
Gültig bis: ...
Sie haben der Nutzung aller geeigneten Konten zu allen Geschäftsvorfällen zugestimmt.
Also aus meiner Sicht ein jur. Freifahrtschein, 90 Tage gültig.
Aber: Er wurde tatsächlich nur im Rahmen der jeweiligen Transaktion genutzt, jeweils genau drei mal, exakt vor der eigentlichen Überweisung (Anm:: Drei mal vermutlich, da drei Konten). Ob man hier nach Abschluss der Sofortüberweisung hätte widerrufen können: Weiß ich nicht, vermute ich, ich hab die Berechtigungsvergabe aber erst entdeckt, als die 90 Tage schon abgelaufen waren. Das man aber erlaubt, für 90 Tage "täglich bis zu vier Mal" Kontoinformationsabfragen "aller geeigneten Konten zu allen Geschäftsvorfällen" durchzuführen, erwähnt Klarna (natürlich) nicht. Steht vermutlich tief in den AGBs o.ä., denen man zustimmen muss.
Spannend finde ich hierbei, dass genau dieses Thema "PSD2"-Live at work abbildet. Gerichtlich abgesegnet mussten einige Banken hier ihre eigenen AGB ändern: Einerseits fand/findet man in der Zeit allgegenwärtigen Phishings etc. klare Hinweise, dass man (nachvollziehbar) bitte niemals seine Login-Daten auf fremden Webseiten eingibt. GENAU dieses muss man aber tun, wenn man eine Sofortüberweisung via Klarna durchführen möchte. Gesetzgeberisch gewollt, Öffnung des Marktes, Konkurrenz schafft (auch das nachvollziehbar) in aller Regel Vorteile für den Kunden.
Aspekt Daten auf fremder Webseite: Ja, das ist (natürlich) durch die BAFIN reguliert. Ich glaube da auch keinesfalls an systematischen Missbrauch, Klarna wird Login-Daten oder zumindest das PW nur weiterreichen, niemals selbst speichern. Aber glauben heißt nun mal nicht wissen, ein Unwohlsein bleibt bei mir. Abgesehen davon, dass es IMHO die überwiegende Mehrheit überfordern dürfte, "gute" von "schlechten" (weil missbräuchlichen) Webseiten zu erkennen.
Muss jeder selber wissen, was man hier zulässt, nutzt. Ich habe selbst wie erwähnt zweimal SOFORT genutzt, "musste" sein weil zeitkritisch damals, das "musste" war aber hausgemacht, also mein eigener Fehler vorab. Es gibt Alternativen, wie z.B. die Giropay Direktüberweisung, ehemals Paydirekt. Da findet die Direktüberweisung für den Kunden sichtbar im "eigenen" Onlinebanking statt. Bieten aber nicht alle Händler an, vermutlich weil viele Kunden selbst wenn angeboten aus Bequemlichkeit die Mehr-Klicks (eigene Bank auswählen etc.) vermeiden.
Liegt also an uns Kunden, das einzufordern...