Zitat geschrieben von NP-Portal
Wenn das so einfach ist, dass man da nur ein Formular hinschicken muss, dann mache ich das mal. Vielen Dank für den Hinweis.
Wenn Du die FinTS Schnittstelle nutzen darfst, ist das so einfach. Die Frage ist, ob euer Konstrukt/Betrieb den Vorgaben der PSD2 entspricht, um die FinTS Schnittstelle nutzen zu dürfen.
Die FinTS Schnittstelle, EBICS Schnittstelle, das OnlineBanking darf nur durch den Kunden oder dessen Bevollmächtigte direkt genutzt werden, wenn die Anwendung in der Hoheit des Kunden liegt.
Bestesbeispiel ist das Multibankenfähige Banking der Banken.
Wenn Du also im OnlineBanking der Sparkasse ein Volksbankkonto mit PIN/TAN einrichtest, ist es der Sparkasse regulatorisch untersagt, hierfür die FinTS Schnittstelle zu nutzen (für die Geschäftsvorfälle und Konten, die unter der Regulatorik fallen), sie muss die PSD2 Schnittstelle der Bank nutzen, die für Drittdienstleister geschaffen wurde.
Wenn ihr keine eigene Vollmacht auf die Konten habt, die Software bei euch läuft, seit ihr in einem Konstrukt unterwegs, der darunter fallen könnte. Könnte, weil z.B. "Software as a Service" nicht darunter fallen muss.
Zitat geschrieben von NP-Portal
Das Vertrauen in das Gerät hält anscheinend nur so lange vor, bis man das nächste Mal ein Reset macht, d.h. die Passport-Datei löscht. Sehe ich das richtig? Damit kann ich leben, weil ich den Reset ohnehin nur mache, wenn der Kunde es interaktiv anstößt. Könnte es Probleme geben, wenn der selbe Kunde bei einem Institut mehrere Konten hat (und damit mehrere Passport-Dateien)? Oder hat er dann einfach für seine n Konten n verschiedene Pseudo-Geräte?
Es gibt keinen Reset im eigentlichen Sinne. Es wird eine KundensystemID gespeichert, die zu der Installation zugeordnet wird. Mit einer TAN wird diese Kombination legitimiert. Kommt jetzt eine neue Installation / neue Anwendung, gibt es eine neue KundensystemID. Die ist unbekannt, also wird der Vorgang abgelehnt, bzw es muss eine neue KundensystemID angefordert werden die dann wieder mit einer TAN bestätigt wird. Die Bindung an die Installation wandert also zur nächsten Installation. Am ersten Gerät kann dann wieder erst eine Verbindung aufgebaut werden, wenn dort wieder eine KundensystemID angefordert wird und diese mit einer TAN bestätigt wird.