das steht doch in der Regel in den Geschäftsbedingungen, die du akzeptiert hast.
wenn die dir nicht zusagen, dann halt andere Bank.
Früher gab es auch Ausnahme bzw. konnte man auf 90 Tage bspw. bei den Sparkassen setzen lassen, weiß nicht ob das noch geht. (bei einem alten Konto - benötige dort noch Papier/Kontoauszugsdrucker - hab ich das noch so, bei den neuen sind es 30 Tage bzw. hab dort auf online-Kontoauszug umgestellt.)
kostenpflichtig = hier wird nur das
Porto in Rechnung gestellt - wenn mehr dann =>
https://www.test.de/Kontoauszu…4249198-0/
unabhängig: Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf dem Konto zu informieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Mitteilung online, per Zusendung oder am Auszugsdrucker erfolgt (Urteil des LG Frankfurt/Main vom 8.04.2011, Az. 2-25 O 260/10).