Zitat geschrieben von hb
Für meine Rechnungsprüfer und die NV-Bescheinigung vom Finanzamt reichte dies bislang.
Beratung darf und wird hier im Forum
nicht durchgeführt, hierfür sind Stb., Verbände und Rechtsanwälte zuständig.
Nur weil es bisher funktioniert hat, muss es nicht korrekt sein - rückwirkend kann bis zu 10 Jahre geprüft/geändert/aufgehoben werden.
auf die GoBD wurde auch im Forum schon mehrmals hingewiesen.
u.a. steht ja auch drin - sinngemäß: ... gilt auch für elektronische Daten, die in einem Format archiviert werden müssen, welches eine nachträgliche Änderung ausschließt alleine hiermit haben viele (Vereine/Kleinunternehmen) ein Problem.
Eine Verfahrensdokumentation wird in der Regel auch nicht vorhanden sein.
oder aktuell: E-Rechnung ab 2025 auch für Vereine Pflicht