Zitat geschrieben von legis
Die Bank kann ja Verfügungen sperren, die TAN-Vergabe bzw. -Annahme, aber doch nicht den Zugang zu den letzten Buchungen?
Die Bank kann und die Bank tut. Bzw. nahezu alle Banken tun das. Es handelt sich hier um eine Art Henne-Ei-Problem.
Abschlussbuchungen werden nur erstellt, wenn ein Konto aufgelöst wird. Und einen Onlinezugang gibt es nur für ein bestehendes Konto. Somit ist der Onlinezugang weg, wenn die Grundlage für die Abschlussbuchungen - also die Kontoauflösung - gesetzt ist.
Das ist auch historisch zu sehen. Früher (schon zu BTX-Zeiten) gab es Onlinezugang immer zu EINEM Konto, also Login-Daten dienste fast immer die Kontonummerund eine PIN. Somit konnte man sich auch nicht mehr einloggen, wenn es die Kontonummer nicht mehr gab. Heute ist das Login zwar meist von der Kontonummer unabhängig, aber dann verschwindet das Konto aus dem Persönlichen Bereich, wenn es aufgelöst wird. Du musst mit dieser Tatsache leben.
Ich kenne nur eine einzige Bank, die das anders handelt, das ist die 1822direkt. Dort wird das Konto auf Read-Only gesetzt so das man die Schlussbuchungen noch abrufen kann - und auch die Schluss-Kontoauszüge aus der Postbox abrufen kann. Das muss man innerhalb ich glaube 5 Wochen tun - danach ist der komplette Zugang gelöscht. Das ist einerseits für den Kunden bequem und andererseits muss die Bank nichts per Papier zusenden. Aber leider haben sich daran andere Banken bis heute kein Beispiel genommen.