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Verständnisfrage zum Abruf der Kontoauszüge

Bob Byte

Betreff:

Verständnisfrage zum Abruf der Kontoauszüge

 ·  Gepostet: Gestern um 13:42 Uhr  ·  #185228
Moin,

ich habe mal eine Frage zu den Kontoauszügen.

Wovon ist es abhängig wann bzw. wie oft ich die Kontoauszüge via Jameica abrufen kann. Ich brauchte neulich Kontoauszüge und dort konnte ich noch keine aktuellen abrufen. Erst als der Monat vorbei war, konnte ich die Kontoauszüge vom Vormonat komplett abrufen.

Geht das immer nur monatsweise im Programm oder hängt das von der Bank ab ? Es müsste doch auch möglich sein z.B. wöchentlich bzw. täglich Kontoauszüge zu holen ? Mitunter benötigt man ja auch einen tagesaktuellen Auszug . :-/ .

Noch ein paar Daten zum System und zur eingesetzten Jameica-Version:

Zitat
Code

System:
  Kernel: 6.8.0-100-generic arch: x86_64 bits: 64 compiler: gcc v: 13.3.0 clocksource: tsc
  Desktop: Cinnamon v: 6.6.7 tk: GTK v: 3.24.41 wm: Muffin v: 6.6.3 vt: 7 dm: LightDM v: 1.30.0
    Distro: Linux Mint 22.3 Zena base: Ubuntu 24.04 noble




Jameica 2.12.0 mit Hibiscus 2.12.2

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße

BB

vader

Betreff:

Re: Verständnisfrage zum Abruf der Kontoauszüge

 ·  Gepostet: Gestern um 13:49 Uhr  ·  #185229
Manche Banken stellen neue Kontoauszüge nur noch einmal im Monat bereit.

Freddy Lüking

Betreff:

Re: Verständnisfrage zum Abruf der Kontoauszüge

 ·  Gepostet: Gestern um 13:54 Uhr  ·  #185230
Du redest von den juristischen Kontoauszügen.

Beispiel: Wenn man noch an den KAD geht und sich da die jur. Auszüge zieht, bekommt man die "on demand". Heißt: Genau bis zu diesen Zeitpunkt (20.02.2026 13:47 Uhr) Dieser Auszug hat dann auch eine Auszugsnummer. Wenn du das nächste Mal hingehst, bekommst du den Auszug ab 20.02.2026 13:48 Uhr bis zu dem Zeitpunkt, wo du die Karte in den KAD steckst. Die Auszugsnummer erweitert sich dann um plus 1. Diese Auszüge werden vom Finanzamt anerkannt.

Bei den elektronischen Kontoauszug gibt es meistens einen vorgeschriebenen Turnus. Vor über 10 Jahren (in der Volksbankenwelt) gab es auch mal "on demand" elektronische Auszüge, aber das wurde "eingestampft", weil das kaum genutzt wurde.

Den Turnus kannst du aber bei der Bank ändern lassen. Da kann man täglich, wöchentlich, 2-wöchentlich, halbmonatlich, monatlich einstellen lassen. Meistens ist monatlich eingestellt. Du kannst am 01. des Monats jeweils für den Vormonat die elektr. Kontoauszüge abholen (so wie du es beschreibst)
Wenn du z.B. den Turnus auf wöchentlich freitags abänderst, könntest du jeden Samstag die Auszüge der Vorwoche abholen.

Die Frage ist also, was du mit den jur. Auszügen anfangen musst? Oder reichen dir einfach die Umsätze von dem Zeitraum aus?

Raimund Sichmann

Betreff:

Re: Verständnisfrage zum Abruf der Kontoauszüge

 ·  Gepostet: Gestern um 16:58 Uhr  ·  #185231
zur Ergänzung, weil das falsch verstanden werden könnte.
Zitat
Diese Auszüge werden vom Finanzamt anerkannt.

Auch elektronische Auszüge werden von den Finanzämtern anerkannt, nicht nur die auf Papier. Wer aber auf elektronische Belege setzt, benötigt zwingend ein revisionssicheres elektronisches Archiv, "suchdiensted" euch mal "GoBD". Das fängt aber schon bei der Telefonrechnung an und hört bei E-Mails noch nicht auf. Ein Ausdruck reicht offiziell nicht. Es kann existenzbedrohend werden, wenn man als Firma plötzlich nicht mehr die Vorsteuer abziehen darf und das über Jahre rückgerechnet wird.

Bei Atruvia-/Genossenschaftsbanken:
Die Kontoauszüge lässt man sich idealerweise ins Postfach einstellen, das muss vereinbart sein, dafür hat mein ein 10 Jahres-Archiv.
Wenn man im Postfach aber das PDF einmal geladen hatte, kann Hibiscus das PDF nicht mehr abrufen, weil die Software im aktuellen Stand "nur" nach neuen, ungelesenen Auszügen fragen kann. Bei anderen Programmen kann man Auszüge gezielt anfordern (sogen. "historischer Abruf").