zur Ergänzung, weil das falsch verstanden werden könnte.
Zitat
Diese Auszüge werden vom Finanzamt anerkannt.
Auch elektronische Auszüge werden von den Finanzämtern anerkannt, nicht nur die auf Papier. Wer aber auf elektronische Belege setzt, benötigt zwingend ein revisionssicheres elektronisches Archiv, "suchdiensted" euch mal "GoBD". Das fängt aber schon bei der Telefonrechnung an und hört bei E-Mails noch nicht auf. Ein Ausdruck reicht offiziell nicht. Es kann existenzbedrohend werden, wenn man als Firma plötzlich nicht mehr die Vorsteuer abziehen darf und das über Jahre rückgerechnet wird.
Bei Atruvia-/Genossenschaftsbanken:
Die Kontoauszüge lässt man sich idealerweise ins Postfach einstellen, das muss vereinbart sein, dafür hat mein ein 10 Jahres-Archiv.
Wenn man im Postfach aber das PDF einmal geladen hatte, kann Hibiscus das PDF nicht mehr abrufen, weil die Software im aktuellen Stand "nur" nach neuen, ungelesenen Auszügen fragen kann. Bei anderen Programmen kann man Auszüge gezielt anfordern (sogen. "historischer Abruf").