Ich will nicht behaupten, es in allen Details zu verstehen. Was ich so finde (nein, nichts LLM-Generiertes) ...
Es gibt zulässige Zeichen, die üblichen Verdächtigen: A-Z, a-z, 0-9 und die (schon gezeigten) Sonderzeichen
/ ? : ( ) . , ' + - .
Dann gibt es zu unterstützende Zeichen (Die Kreditinstitute verpflichten sich zu deren Annahme.):
Ä Ö Ü ä ö ü ß und die Sonderzeichen
& * $ % . Die Bank darf diese umsetzen, z.B. Ä zu A aber auch zu AE und & zu +.
Alles andere, was man so in UTF-8 kodieren kann, ist Freiwild. Das kann die Bank annehmen und ersetzen oder ablehnen.
Ein Empfängername "Lands' End GmbH" ist demgemäß ein zulässiger Name. "Händler 1&2" ist ein anzunehmender Name, darf in "Haendler 1+2" umgesetzt werden. "Versandhandel [China]" muss nicht angenommen werden, dürfte bei Annahme aber mit "Versandhandel .China." ersetzt werden.
Die Ausgangsfrage war aber auf das Überweisungformular in Hibiscus bezogen. Da kann ich ein zulässiges Sonderzeichen nicht eingeben - es sei denn ich habe da etwas übersehen. Ist unschön, ist aber so implementiert. Ist ja auch unschön, dass der Händler nur so bei der Bank eingetragen ist. Und letztendlich ist es unschön. dass man dann extra klicken muss, weil man es VoP nicht richtig machen
kann.
Alles kein großes Drama, so oft brauch ich keine Klamotten aus diesem Laden

Aus meiner Sicht ist es aber wünschenswert, dass man in Hibiscus "Lands' End GmbH" eingeben kann.