Hallo,
das sagt mir leider nichts, aber meintest du vielleicht die Kennzahl aus dem Leistungsverzeichnis gemäß
Anlage LV der Außenwirtschaftsverordnung?
Laut Außenwirtschaftverordnung sind Zahlungen unter Umständen meldepflichtig, daher muss bei Auslandszahlungen u.U. die Kennzahl erfasst werden.
Das Meldewesen ist aber hoch kompliziert, hier solltest du dich mal an die Postbank wenden.
Leider kenne ich SM nicht, kann also sein dass ich hier falsch liege und SM was ganz anderes meint.
Gruß
HL