Hallo,
derjenige, der seine Software weitergibt für genannten Zweck :
Zitat
Aber zum sichern der ganzen Daten und zum weiteren Archivieren nach einer Neuinstallation seines PC's brauche ich für ihn nun eine aufspielbare Version.
verletzt Urheberrechte, ebenso derjenige, der diese Software dann nutzt und nicht nachweislich im Besitz einer Lizenz ist.
Sicherlich wird seine software-ausgebende Filiale noch eine Version der Genolight Software haben. Es wäre sehr kurios, wenn die Banken Ihre Software, selbst die, die sie nicht mehr an Kunden herausgeben, in den Schredder gewurfen haben.