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Wie krieg ich mein Geld zurück?

Online-Banking Betrug

Superlehm

Betreff:

Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 23.12.2005 - 10:49 Uhr  ·  #22059
Ich wurde ausspioniert, jemand hat sich in meinen Online-Account eingewählt und mein Konto leer geräumt (bei der Sparda-Bank).

Über 4000 Euro sind weg, zwei verschiedene Überweisungen.

Die Bank zögert die Sache raus, hat angeblich noch keine Nachricht von den beiden betreffenden Banken.

Habe ich irgendeine Chance, mein Geld noch zurück zu kriegen?

Ist ne ziemliche Katastrophe für mich!

Holger Fischer

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 23.12.2005 - 10:55 Uhr  ·  #22062
Hallo Superlehm,

das hängt davon ab, ob das Geld auf dem Zielkonto bereits eingegangen ist oder nicht. Wenn das Zielkonto in Deutschland ist, hast Du laut Gesetz keine Möglichkeit mehr das Geld zurückzurufen. Zivilrechtlich hast Du natürlich gegen den Kontoinhaber ein Rechtsanspruch, dass Du aber selber durchsetzen musst.
Ist das Geld direkt ins Ausland gewandert, hängt es vom Zielland und den dort geltenden Betsimmungen ab, ob ein Rückruf erfolg hat oder nicht. Auch hier bleibt Dir im Zweifel nur der zivilrechtliche Weg.

Ich drück Dir die Dauemn, dass deine Bank da noch etwas erreichen kann!

Gruß

Holger

ELDI-Man

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 23.12.2005 - 11:05 Uhr  ·  #22065
Den Fall bei der Polizei anzeigen, mit der Anzeige marschierst du zu deiner Bank und dort die Sache abklären.

Hat die Sparda-Bank schon reagiert, über welchen Weg die Daten ausgespäht wurden (Trojaner, Phsihing)? Bei Trojanern würde erstmal den Rechner checken lassen, bevor ich wieder Banking mache.

Gruß ELDI-Man

Superlehm

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 23.12.2005 - 11:32 Uhr  ·  #22069
Anzeige habe ich schon gemacht, die Bank hat sie schon,

aber was nun? Wenn die das Geld nicht mehr finden, haftet die Bank dann?

Holger Fischer

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 23.12.2005 - 11:51 Uhr  ·  #22072
Hallo Superlehm,

nein, die Bank muss nach üblicher Rechtsauffassung nicht haften.
Daher auch der Hinweis, dass Du zivilrechtlich gegen den Kontoinhaber einen Anspruch gelten machen kannst. Aber dass ist halt deine eigene Sache. Ob deine Bank dich dabei unterstützt bzw. unterstützen kann, musst Du leider mit Deiner Bank selber klären. Verpflichtet ist Sie nicht! Eventuell hat die Bank auch einen Fonds für solche Fälle, bei denen aus Kulanz so etwas beglichen wird. Aber auch hier gilt: Einen Anspruch hast Du nicht.

Das klingt natürlich hart, aber aus Sicht der Bank wurden die Transaktionen ordentlich durch Dich (bzw. durch deine Legitimationsdaten) legitimiert.

Bist Du eigentlich Opfer eines Trojanischen Pferdes geworden, oder hast Du auf einer Phising Seite deine Daten eingegeben?

Gruß

Holger

Captain FRAG

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 23.12.2005 - 11:54 Uhr  ·  #22073
Haften tut der, der den Umstand zu verschulden hat. Das ist Grundlage aller Gesetze....

Es KANN allerdings sein das die Bank auf Basis der Kulanz einen Teil des Schadens übernimmt.

Die wichtige Frage ist ja, wie kam es überhaupt dazu das jemand mit deinen Zugangsdaten arbeiten konnte.

Trotzdem liegt hier eine Starftat zugrunde, gegenüber dem Schädiger hast du natürlich einen Anspruch. Dieser muss dann natürlich gerichtlich durchgesetzt werden.

Lies mal diesen Auszug aus den Online-Bedingungen der Sparda Bank Hamburg:

Geheimhaltung der Online-PIN und der TAN
Der SpardaOnline-Banking-Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von den Online-PIN und den TAN erlangt. Jede Person, die die Online-PIN und - falls erforderlich – eine TAN kennt, hat die Möglichkeit, das Leistungsangebot im SpardaOnline-Banking zu nutzen, sie kann z. B. Aufträge zu Lasten des Kontos / Depots erteilen.
Insbesondere ist zur Geheimhaltung der Online-PIN und TAN zu beachten:
- Online-PIN und TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden;
- die dem Nutzer zur Verfügung gestellte TAN-Liste ist sicher zu verwahren;
- bei Eingabe der Online-PIN und TAN ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht ausspähen können.

Stellt der SpardaOnline-Banking-Nutzer fest, dass eine andere Person von einer Online-PIN oder von einer TAN oder von beiden Kenntnis erhalten hat oder besteht der Verdacht ihrer missbräuchlichen Nutzung, ist er verpflichtet, unverzüglich seine jeweilige Online-PIN zu ändern bzw. die jeweils noch nicht verbrauchten TAN zu sperren. Sofern ihm dies nicht möglich ist, hat er die Bank unverzüglich zu unterrichten. In diesem Fall wird die Bank den Online-Banking-Zugang zum Konto / Depot sperren. Die Bank haftet ab dem Zugang der Sperrnachricht für alle Schäden, die aus ihrer Nichtbeachtung entstehen.

-> Eventuell sind die Bedingungen bei einer anderen Sparda Bank etwas anders.

ELDI-Man

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 23.12.2005 - 13:13 Uhr  ·  #22081
@Captain + Holger: Im Prinzip sehe ich das auch so, aber ich kenne noch keinen Fall, bei dem der Kunde sein Geld nicht zurückbekommen hat. Oder sehe ich das komplett falsch. Ich sage nur Haftungsfonds.

Captain FRAG

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 23.12.2005 - 13:40 Uhr  ·  #22083
Doch, mindestens einen Fall gab es, übrigens vor kurzem erst. Stand in einer überregionalen Zeitung wenn ich mich recht erinnere.

Im übrigen erstattet auch ein Haftungsfonds nicht alles, insbesondere wenn klar ist das die Bank keine Schuld trifft.

Klare Fälle gibt es aber nicht, dafür sorgen Anwälte.

Superlehm

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 23.12.2005 - 14:10 Uhr  ·  #22085
Und wie verfahre ich nun am besten?

Meine Bank verhandelt jetzt mit den beiden Banken, bei denen das Geld gelandet ist. Da passiert aber nicht viel.

Soll ich jetzt bei denen eine Rückerstattung fordern? Oder eine Kulanzzahlung? Oder eine Auszahlung aus dem Haftungsfond?

Ich Dussel habe natürlich keine Rechtschutzversicherung, deswegen muss ich mich wohl allein durchquälen...

Captain FRAG

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 23.12.2005 - 14:15 Uhr  ·  #22086
Solange die Umstände nicht klar sind, wäre ich mit Forderungen erstmal zurückhaltend.
Mit welcher Begründung willst du denn Forderungen stellen?

Warte mal ab was die Überweisungsrückrufe ergeben, sollten die nicht erfolgreich sein muss sich die Polizei verstärkt um den Fall kümmern. Die werden dir sagen wie es sinnvoll weitergehen könnte.

Hast du ne Idee wie es überhaupt dazu kam?

Superlehm

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 23.12.2005 - 14:17 Uhr  ·  #22087
Alles klar, danke!

s-man

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 23.12.2005 - 19:08 Uhr  ·  #22094
ja, toll. Infos absaugen aber keine geben.

Superlehm

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 26.12.2005 - 18:31 Uhr  ·  #22112
Ne, ich will hier nicht schmarotzen.

Bloß ich habe keine Ahnung wie es dazu kam.

Habe keine komischen Mails geöffnet, geschweige beantwortet.

Bin völlig ahnungslos, leider.

Aber trotzdem danke für die Infos.

Ich gebe bescheid, wenn ich neues weiß.

Raimund Sichmann

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 26.12.2005 - 20:25 Uhr  ·  #22114
Hallo Superlehm,

in der aktuellsten ct´ (1/2006, vermutlich morgen am Kiosk) wird das Thema unter der Überschrift "Recht: Sicherheitsfragen beim Online-Banking" behandelt. Die Lektüre kann ich dir und anderen auf jeden Fall empfehlen, es ist durchaus nicht trivial.

Und in deiner Situation besonders wichtig:
Da du nicht weisst, wie das ganze passiert ist, solltest du unbedingt deinen Rechner von Fachleuten auf Viren und trojanische Pferde untersuchen lassen. Da du geschädigt wurdest, kann es wichtig sein, dass keine weiteren Spuren vernichtet werden, die Rückschlüsse auf den oder die Täter zulassen.
Du solltest auf keinen Fall selbst eingreifen (Virenscanner), lasse Spezialisten daran, die den aktuellen Zustand deines Systems zerstörungsfrei von außen forensisch untersuchen können.

In Recklinghausen schlägt sich bei der Polizei eine Sonderabteilung mit Phishing herum, ob das in deiner Gegend auch der Fall ist, kann ich dir leider nicht sagen. Soweit ich weiß gibt es leider keine zentrale Anlaufstelle in Deutschland.
( http://www.onlinebanking-forum…hp?p=18803 )

Viel Glück wünsche ich dir auf jeden Fall, hoffentlich geht alles gut aus.

Gruß
Raimund

Superlehm

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 26.12.2005 - 20:27 Uhr  ·  #22115
Mensch danke, echt nett wie viele Leute mir hier Tipps geben. Die ct kaufe ich mir auf jeden Fall.

Grüße, Jan.

hot-chico

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 29.12.2005 - 15:06 Uhr  ·  #22258
Ich hänge mich mal da hin, damit mitbekomme wie es weiter geht!

Thx

winnetou

Betreff:

c't lohnt nicht !

 ·  Gepostet: 30.12.2005 - 15:29 Uhr  ·  #22313
Hallo,

der Kauf der c't bzgl. des Artikels 'Recht: Sicherheitsfragen beim Online-Banking' lohnt sich nicht.
Grundtenor: keine konkreten Aussagen, da bisher ein Grundsatzurteil fehlt steht noch alles offen.
Letzter Halbsatz (kann man wohl als Fazit nehmen): "...dass Banken bei strittigen Fällen dazu neigen, sich außergerichtlich mit den betroffenen Kunden zu einigen, um nur möglichst keinen Präzedenzfall zu schaffen."

Mal sehen ob sich der Einsatz der 3,- € an anderer Stelle noch lohnen. :roll: :roll:

Gruß und einen Guten Rutsch

Winnetou

cstim

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 02.01.2006 - 17:30 Uhr  ·  #22346
Etwas off-topic bzw. wieder für den allgemeinen Fall:

Zitat geschrieben von Captain FRAG
Lies mal diesen Auszug aus den Online-Bedingungen der Sparda Bank Hamburg: (...)
Insbesondere ist zur Geheimhaltung der Online-PIN und TAN zu beachten:
- Online-PIN und TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden;
(...)
-- da fragt man sich doch, wie wirklichkeitsfern sowas eigentlich formuliert werden sollte. Ich meine, man wird mit etwas Durchsuchungsenergie wahrscheinlich bei jedem PIN-TAN-Benutzer irgendwo einen Zettel finden, wo die Online-PIN "in anderer Form notiert" wurde. Schließlich bleibt mir als Otto-Normalkunde ja gar nichts anderes übrig, als die vierundachzigste PIN dann doch lieber an versteckter Stelle zu notieren, anstatt in sechs Wochen wieder der Hotline verklickern zu müssen, dass ich ins Webinterface tatsächlich dreimal die falsche PIN eingegeben hab und sie mir das bitte gnädigerweise wieder freischalten sollen.

Und natürlich ist mir auch bewußt, dass man das Aufschreiben der PIN wohl kaum im Kleingedruckten ausdrücklich erlauben kann, weil sonst der Zettel am Monitor... :-) aber mit diesem generellen Ausschluss vom "in anderer Form notieren" hat sich ja praktisch jede Bank automatisch aus der Haftung rausgemogelt. Wird das in der konkreten Auslegung wieder etwas großzügiger gesehen? Hoffe ich mal.

cstim

Captain FRAG

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 02.01.2006 - 18:00 Uhr  ·  #22348
Dann sieht Site 2 der Medaille so aus:
Einem durschnittlichen Bürger mit normaler Schulbildung kann man nicht zumuten ein 5-stelliges Passwort (=PIN) auswendig zu lernen. Deshalb sollen die Banken doch den Satz aus den AGB für Online Banking entfernen und gefälligst für den Schadensfall wo der Zettel gefunden wird die Haftung übernehmen?
Das ist auch realtitätsfremd.

Die TAN-Liste kommt sowieso in Papierform, über die brauchen wir nicht sprechen, da muss keine weitere Kopie möglich sein. Für den TAN-Generator gilt selbiges.

Dragi

Betreff:

Re: Wie krieg ich mein Geld zurück?

 ·  Gepostet: 02.01.2006 - 22:33 Uhr  ·  #22353
Zitat geschrieben von cstim
da fragt man sich doch, wie wirklichkeitsfern sowas eigentlich formuliert werden sollte. Ich meine, man wird mit etwas Durchsuchungsenergie wahrscheinlich bei jedem PIN-TAN-Benutzer irgendwo einen Zettel finden, wo die Online-PIN "in anderer Form notiert" wurde.


Wenn du meinst eine Bank würde da erstmal eine Hausdurchsuchung veranstalten so ist das doch etwas sehr realitätsfremd. Solche AGBs sind normalerweise über entsprechende Versicherungen gedeckt und die tägliche Verfügung beim Online-Banking sowieso begrenzt. Ein so hoher Schaden kann da kaum entstehen das dort gleich das GSG9 mit Hausdurchsuchung vorbeikommt.

Und wenn du ganz viel "Panik" hast wirst du eh solche Zettel wegwerfen und den Rechner einfach formatieren. Da kann dir keiner was, diese AGBs setzten ja nicht vorraus das du deinen Rechner in einem Schadensfall aushändigst. Sowas würde wenn überhaupt die Polizei in Erwägung ziehen aber mit Sicherheit nicht ohne Ankündigung.

Das ist auch nicht anders als bei einer Papierüberweisung die gefälscht wurde, wichtig wird nur sein das ein Betrogener auch zeigt das er es ernst meint und entsprechend Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstattet. Denn ansonsten kann eine Bank sich auch nicht sicher sein ob vielleicht doch Verwandschaft/Ehepartner da die Finger im Spiel hatten und diese Transaktion veranlasst haben.

PINs und TANs gehören aber nunmal nirgendwo notiert, es wäre schon sehr fahrlässig wenn dies eine Bank nicht per AGB verbieten würde.