Hallo Herr Nachbar
Das beschriebene ist in der Tat so.
Bei einem syncronen Verfahren kann alleine aufgrund der Signatur nicht gesagt werden ob Alice oder Bob der Signierende war.
Allerdings besteht zwischen Bank und Kunde ein Vertrauensverhältnis das das wieder ausgleicht. Wäre das nicht vorhanden, gäbe es noch ganz andere Probleme, oder?
Denk nur mal an das Thema PIN in der Kartenwelt, PIN/TAN als Legitimation, Wertstellungen, Zinsen u.v.m.
Jede Passwortgeschütze Anwendung hätte theoretisch das Problem.
Zudem könnte man in einem Steifall sicher noch auf sowas wie Kommunikationsdaten/IP Adressen oder ähnliches zurückgreifen.
Für Trend muss die Signatur nachg meier Meinung auch nicht prüfbar sein, es ist ein Verfahren das nur zwischen den beiden Partner, also Alice und Bob vereinbart ist. Also etwas völlig anderes als z.B. eine mittels pgp (also RSA) unterzeichnete Mail. Diese müsste ja für einen nicht in das Verfahren einbezogen prüfbar sein.