Zitat geschrieben von Bratwurst
Kann man Einzugsermächtigung berechtigen und gleichzeitig Abbuchungsauftrag sperren? Vielleicht liegt's ja am Textschlüssel...
ja, das geht (gottseidank).
Für mitlesende NichtBanker:
Abbuchungsaufträge (Textschlüssel 04) können nicht zurückgegeben werden wg. Widerspruch und werden deshalb "besonders behandelt". Es ist z.B. deshalb bei der Bank, bei der das Geld abgebucht wird zu prüfen, ob dazu wirklich eine Erlaubnis des Zahlungspflichtigen vorliegt.
Das ganze ist also so etwas wie eine Kontovollmacht aus der Ferne. Allein schon damit nicht aus Versehen Abbuchungsaufträge eingezogen werden, statt "normale" Lastschriften mit Einzugsermächtigung, die dann von den Banken mit Gebühren wieder zurückgeschickt werden, ist normalerweise eine Sperre am Konto eingetragen.
mehr und bessere Infos dazu gibt es sicherlich hier:
<a href='http://www.zahlungsverkehrsfragen.de' target='_blank'>->
www.zahlungsverkehrsfragen.de</a>
Mir kommt nur die Fehlermeldung etwas komisch vor.
Evtl. kann ja noch in der Bank im Übertragungs-Protokoll nachgesehen werden, sofern dieses (noch) zur Verfügung steht (bin nicht ganz sicher: BB3: KSB,2, Konto,