Hallo Quitstrom,
vereinfacht gesagt:
Beim Einschrittverfahren wird der Auftrag zusammen mit der TAN eingereicht.
Beim Zweischrittverfahren wird (je nach Prozessvariante) zuerst der Auftrag oder eine Prüfsumme des Auftrags mit speziellen Auftragdetails eingereicht. Anschliessend teilt die Bank mit, welche TAN der Anwender nehemen soll (oder besser: wie die TAN ermittelt werden kann).
Diese Datn wird dann entweder mit einer Auftragsreferenz oder mit dem Auftrag selber eingereicht.
Gruß
Holger