Zitat
Aber
Jeder Kunde, der Dir sein Sicherheitsmedium gibt, verstößt gegen Verträge, die er mit der Bank abgeschlossen hat!
Das kann ich nur unterstreichen.
Wenn das Konto nur zur Umsatzabfrage freigegeben wird, ist das Risiko zwar gering, aber der Kontoinhaber wäre sicherlich wenig begeistert, wenn man seinen Kontostand über google recherchieren könnte. (falls sich wirklich mal ein Hacker an deinem Server vergeht...)
Wenn ich mich nicht irre ist in den HBCI-Vereinbarungen vorgeschrieben, dass die Schlüsseldatei auf einem Wechseldatenträger zu speichern ist.
Davon abgesehen, sollte es eigentlich jede Bank können, ein Konto nur für Umsatzabfrage und Lastschrifteinzug freizugeben.