@Odin:
Zitat geschrieben von Odin
Die EU muß auf einem Wechseldatenträger liegen, sonst wird das nichts...
FALSCH
Die EU-Datei kann auch auf der Festplatte liegen, aber jeder USER muß eine eigene BPD-Datei haben (diese kann für alle den gleichen Namen haben darin werden dann die EU-, der USERname etc., etc. abgelegt). Die so erzeugte Verknüpfung zwischen BPD und USER wird in einer weiteren Datei abgespeichert und diese haben unterschiedliche Namen.
@Mate:
Viele Banken werden es - genau wie wir - wie folgt halten: FTAM-Zugang gibt es nur für im System angelegte Bevollmächtigte. Du solltest also jeden Anwender von der Bank als Bevollmächtigten einrichten und anschließend für FTAM einrichten lassen. Danach kannst Du für jeden Anwender eine eigene EU-Datei erzeugen und nutzen. Dann sind alle (auch rechtlich) auf der sauberen Seite.