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Quicken 2005 DresdnerBank Kontoauszüge

GEidam

Betreff:

Quicken 2005 DresdnerBank Kontoauszüge

 ·  Gepostet: 21.06.2006 - 17:05 Uhr  ·  #28571
Hallo,

ich verwalte mein DresdnerBank Konto mit Quicken2005 per HBCI.

Ich kann die Kontoauszüge in Quicken laden. Trotzdem muß ich die Kontoauszüge aus dem Automaten holen damit sie nicht kostenpflichtig zugeschickt werden.

Jetzt hat man mir dort gesagt das die DresdnerBank Software die Kontoauszüge verbindlich abholt und damit nciht mehr zugeschickt werden.

Kann ich mit Quicken auch die Kontoauszüge verbindlich abholen?

Die DresdnerBank Software möchte ich nicht nutzen, da sie nur PIN+TAN und kein HBCI unterstützt.

Wer weiß Rat?

mfg
Guido Eidam

Keiichi

Betreff:

Re: Quicken 2005 DresdnerBank Kontoauszüge

 ·  Gepostet: 29.06.2006 - 01:21 Uhr  ·  #28805
Hallo Guido,

normalerweise ist das so nicht möglich. Denn rechtsverbindlich sind nur die Auszüge aus dem Automaten. Alles, was du über deine Software holst ist manipulierbar und damit im Zweifelsfall nicht rechtskräftig.

Ich weiß, dass einige Banken mittlerweile anbieten, Kontoauszüge direkt online als PDF herunterzuladen. Dann ist das per Quicken zwar nicht möglich, aber evtl. direkt über das Internetbanking-Portal der Dresdner.

Genau kann ich dir das allerdings auch nicht sagen. Fakt ist nur, dass Quicken 2005 NICHT in der Lage ist, irgendwelche rechtsverbindlichen Auszüge von der Bank zu übermitteln.

Fellini

Betreff:

Re: Quicken 2005 DresdnerBank Kontoauszüge

 ·  Gepostet: 29.06.2006 - 09:52 Uhr  ·  #28820
Es gibt mittlerweile eine klare Aussage der OFD Koblenz: Der Originalauszug aus dem Automat ist zwingend erfoderlich bei buchführungspflichtigen Personen. Anders herum: Bei Privatpersonen würde dem Finanzamt der Ausdruck aus der Software reichen. Kläre die Sache einfach mit deinem StB oder frag mal bei deinem Schabearbeiter beim Finanzamt nach.

CU
Frank