Es kommt drauf an. Sofern wir als Bank einen Überweisungsrückruf (
Forderung:Gib Geld zurück!) starten, wird dieser sicherlich mit Verweis auf das Überweisungsgesetz abgelehnt. (=weil Geld gutgeschrieben).
Starten wir aber eine Nachforschung (
Frage:wo ist eigentlich mein Geld?) und die Empfängerbank recherchiert, dass das Empfängerkonto nur wegen eines Irrtums (Tippfehler, Zahlendreher) angesprochen wurde, so kann diese auch die Buchung korrigieren und das Geld zurückschicken.
Problematisch wird es, wenn der Empfänger den Betrag verfügt hat. Glaube es gab da mal ein Urteil, dass man als Kunde bei Prüfung der Umsätze hätte erkennen müssen, dass der Empfängername ein anderer ist und somit die Gutschrift ein Irrtum sein muss. In dem Falle wäre die Person ungerechtfertigt bereichert und müsste zurückzahlen.
@Jolina: Fellini bezieht sich nur auf den Überweisungsrückruf. Damit dieser klappt, musst du als Kunde umgehend reagieren. "Für immer Weg" ist das Geld damit nicht zwingend. Siehe oben.
@Vader: Lässt sich m.E. schwer mit der Post vergleichen. Bei der Überweisung reicht eine falsche, aber existierende Kontonummer (in Kombination mit der richtigen Betragsgrenze, die nicht auf den Namen geprüft wird

) damit die Gutschrift erfolgt. Beim Brief müsste dann sowohl Name als auch Strasse und Hausnummer inkl. Ort vermasselt werden
Aber gibt ja dutzende Szenarien, was passieren kann.. insofern.
Grüße
Daniel