Hallo,
Zitat geschrieben von Raimund Sichmann
ich habe von einer Steuerberaterin einmal gehört, dass bei einigen Finanzämtern vom Amtsleiter die Anweisung gegeben wurde, die elektronischen Kontoauszüge anzuerkennen. Ob das eine Rechtsicherheit gibt, kann ich nicht beurteilen.
Ich empfehle meinen Firmen- und Geschäftskunden immer, sich von ihrem zuständigen Finanzamt zusichern und ggf. schriftlich geben zu lassen, dass der Elka in der von uns verfügbaren Fassung (PDF via Browser oder HKEKA im StarMoney) anerkannt wird. Das klappt nicht immer, aber immer öfter. Aber vielleicht haben wir auch nur technisch aufgeschlossene Finanzbeamte bei uns in der Gegend
Meiner persönlichen Meinung nach - die zugegebenermaßen nicht sonderlich relevant ist - ist es unverständlich, warum die Finanzbehörden den heute verfügbaren Elka nicht genauso global wie den herkömmlichen Papierauszug aus dem KAD oder dem Postversand anerkennen. Wenn sich jemand auch nur halbwegs mit Photoshop auskennt und einen Farbdrucker hat, hat der binnen max. 1h einen vom Original-Auszug aus unserem Postversand nicht zu unterscheidenden eigenen Kontoauszug selbst nachgemacht. Und genausowenig, wie die Original-Bank-Kontoauszüge von der Bank unterschrieben werden, sollte eine Elektronische Signatur unter einem Elka erforderlich sein.