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EU-Berechtigungen -> Höchstbetrag

sfirm_ist_klasse

Betreff:

EU-Berechtigungen -> Höchstbetrag

 ·  Gepostet: 07.01.2007 - 22:42 Uhr  ·  #34506
Hallo zusammen,

ich habe da mal ein Problem. Kundenwunsch: 4-Augenprinzip mit 4 FTAM-Teilnehmern A, B, C, D. Normalerweise dürfen A, B, und C immer zusammen - bis 100.000,-- EUR. Darüber hinaus muss A, B oder C zwangsweise mit D zusammen unterschreiben.

Geht das bankseitig? Ich meine nein, mein Kunde meint: bei den Genossen geht´s. Echt? Wie? D mit EU-Recht "E" oder wie?

Ok, A, B und C bekommen EU-Recht "A", aber welches Recht bekommt D?
"E"? Würde doch das 4-Augenprinzip aushebeln, oder?

Verwirrte Grüße aus Düsseldorf,

Thorsten

Fellini

Betreff:

Re: EU-Berechtigungen -> Höchstbetrag

 ·  Gepostet: 08.01.2007 - 00:24 Uhr  ·  #34508
Hallo,
bei der SI geht das imho nicht. Hier kann nur die Berechtigungsart (A,B,E) und der Höchtbetrag pro Auftrag hinterlegt werden.

CU
Frank

Captain FRAG

Betreff:

Re: EU-Berechtigungen -> Höchstbetrag

 ·  Gepostet: 08.01.2007 - 08:32 Uhr  ·  #34513
Eventuell ist die Lösung so wie du vermutest:

A,B und C haben A-Kompetenz und die Betragsgrenze 100.000 Euro.
D hat eine E-Kompetenz ohne Betragsgrenze.

Natürlich hebelt D die Doppelunterschrift irgendwo aus, nur wo ist das Problem wenn es sich dabei z.B. um den Geschäftsführer handelt? Da muss man schon ein bisschen fallbezogen gucken...D soll nicht immer unterschreiben müssen, bei Großbeträgen aber schon.

Vermutzlich will man ja nicht D selber beschränken, schliesslich ist er die höchste Kontrollinstanz (so wie von dir beschrieben). Es geht wohl eher darum, das A-C eben nicht alles dürfen.

Sollte D auch nicht alles dürfen können, gibt es tatsächlich keine Lösung (mit einer Kunden-ID).

Beipielsweise hilft es ja nicht, das D eine A-Kompetenz ohne Limit bekommt, weil da ja immer noch die 2. Teilunterschrift von A, B oder C ungültig wäre, sofern der Auftrag über 100k Euro oder Gegenwert geht.

Eventuell ist aber genau da auch ein Unterschied zum System der Genossen.

sfirm_ist_klasse

Betreff:

Re: EU-Berechtigungen -> Höchstbetrag

 ·  Gepostet: 08.01.2007 - 11:54 Uhr  ·  #34527
Tja, dann wird es wohl tatsächlich auf das Recht "E" für den User D hinauslaufen...

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß, Thorsten

Captain FRAG

Betreff:

Re: EU-Berechtigungen -> Höchstbetrag

 ·  Gepostet: 08.01.2007 - 12:12 Uhr  ·  #34528
Vielleicht noch ein bisschen Trickkiste:

Jeden User mit 2 User-IDs anlegen.

A-C einmal mit A-Kompetenz und 100k Euro, und einmal mit B-Kompetenz ohne Grenze. D bekommt eine A-Berechtigung ohne Grenze.

Dann müssen die User A-C nur verstehen, dass sie bei Beträgen größer 100k Euro die andere User-ID verwenden müssen.

Das ganze geht bedienungstechnisch aber eher so in die Richtung mit der Kneifzange die Hose zuzumachen....

sfirm_ist_klasse

Betreff:

Re: EU-Berechtigungen -> Höchstbetrag

 ·  Gepostet: 08.01.2007 - 12:25 Uhr  ·  #34530
Jo, 2 User-IDs war auch eine Option. Da der Kunde (und wir) aber eine "einfache" Lösung suchen und er das von den Genossen so gewohnt ist...

In einer ruhige Minute werde ich mal die DFÜ-Konventionen durchgehen, ob dieser Fall überhaupt vorgesehen ist oder ob die Genossen uns da (mal wieder) technisch voraus sind.

Captain FRAG

Betreff:

Re: EU-Berechtigungen -> Höchstbetrag

 ·  Gepostet: 08.01.2007 - 12:31 Uhr  ·  #34531
Zitat geschrieben von sfirm_ist_klasse
In einer ruhige Minute werde ich mal die DFÜ-Konventionen durchgehen, ob dieser Fall überhaupt vorgesehen ist oder ob die Genossen uns da (mal wieder) technisch voraus sind.


Lt. DFÜ-Abkommen sollte das so nicht möglich sein, da es keine betragsabhängigen Vollmachten pro User-ID gibt. Ich gehe ganz stark davon aus, das auch im Geno-System nur getrickst wurde und "D" in wirklichkeit eine E-Kompetenz besitzt.
Was schon eher funktionieren sollte, ist eine kontoabhängige Vollmachtsregelung pro User-ID. Die haben wir wirklich nicht....

Zum zweiten: Spaßvogel :)
Zeig mit etwas was dort umsetzbar ist, bei uns aber nicht funktioniert.

Fellini

Betreff:

Re: EU-Berechtigungen -> Höchstbetrag

 ·  Gepostet: 08.01.2007 - 12:49 Uhr  ·  #34534
Noch mal neugierhalber zur Betragsgrenze: Die gilt doch pro Unterschrift, oder ??? Ist das noch so? Wer hindert A-C daran statt 150.000 zweimal 75.000 zu unterschreiben? Mit dem Argument hab ich früher immer die Kundennachfrage nach den Limiten erschlagen.
CU

Frank

Captain FRAG

Betreff:

Re: EU-Berechtigungen -> Höchstbetrag

 ·  Gepostet: 08.01.2007 - 13:05 Uhr  ·  #34535
Keiner, denn im FTAM-System reden wir von Auftragsgrenzen. Das ist noch immer so.

Limite sind immer so ne Sache, selbst wenn es Tageslimite wären, keiner hintert den User daran einen "Betrug" auf mehrere Tage zu verteilen. Lediglich die Zeitspanne in der sowas entdeckt werden kann ist möglicherweise etwas größer.

null8null2

Betreff:

Re: EU-Berechtigungen -> Höchstbetrag

 ·  Gepostet: 08.01.2007 - 15:00 Uhr  ·  #34547
Zitat
Zeig mit etwas was dort umsetzbar ist, bei uns aber nicht funktioniert.


mTAN :D

Aber zurück zum eigentlichen Thema.

Zitat
ich habe da mal ein Problem. Kundenwunsch: 4-Augenprinzip mit 4 FTAM-Teilnehmern A, B, C, D. Normalerweise dürfen A, B, und C immer zusammen - bis 100.000,-- EUR. Darüber hinaus muss A, B oder C zwangsweise mit D zusammen unterschreiben.


Ich wüsste nicht, wie ich das in unserem "Genossen-System" einstellen sollte. Abgesehen von der Lösung mit der E-Berechtigung... Aber vielleciht können das ja die GAD-Genossen