Hmmm,
lesen bildet doch ...
Das Feld Q4 enthält nicht, wie ich bisher immer geglaubt habe, die AG-Kontonummer sondern "Ordnungsnummer gemäß Vereinbarung mit dem dateiempfangenden Kreditinstitut
(ggf. Kontonummer)". In Q3 steht die BLZ des "Dateieimpfangendes Kreditinstitut"
Die Daten in T3 (BLZ Belastungskonto) und T4b (Belastungskonto) haben damit fomell nichts zu tun. Richtig spaßig wirds, wenn man die Felder T6 (BLZ Gebührenbelastungskonto) und T7b (Gebührenbelasungskonto) dazunimmt.
Gemäß Spezi könnte uns ein Kunde eine DTAZV mit drei unterschiedlichen Belastungskonten bei Voba, Poba, und Deba schicken. Gebühren bitte z.L. Spardose ....
Imho gilt für eine solche Spezifikation immer: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Nur glaube ich, daß die SI das gaaanz anders sieht.
Ich werd mich am Montag mal beim Zahlungsverkehrspapst schlau machen.
CU
Frank
ps: Nachzulesen ist das übrigens in der
Anlage 3 zum DFÜ-Abkommen.