Zitat geschrieben von Henk
Also die Aussage des Bank Verlag ist das man nicht um die Eingabe des Passwortes für die Bankfachliche EU kommt.
Selbst wenn man bei der Erstellung der Zahlungsdatei sagt "ohne Unterschrift" muss man ein Passwort eingeben. Für dieses Passwort ist keine Möglichkeit zum Hinterlegen gegeben.
Das ist aber (teilweise) ein Widerspruch.
Ein T-User hat keine bankfachliche Unterschrift, da die U-Klasse T keine Kontoberechtigung darstellt.
Aber ohne Unterschrift kann man in EBICS eh nicht senden. Wenn ein E/A/B User senden will, muss er auch direkt bankfachlich(!) unterschreiben oder einen "leibhaftigen" T-User oder einen echten technischen User zur Hilfe nehmen um die Aufträge zu senden.
Nur auf diesem Weg kann der E/A/B zeitverzögert -mittels VEU- unterschrieben.
Natürlich muss auch ein echter oder technischer User unterschreiben, aber nur zum Transport, zur Authentifikation und Verschlüsselung. Keine Unterschrift davon ist bankfachlich, erfordert aber natürlich ein Kennwort. Die Kennwörter für technische dürfen lt. Spezi speicherbar sein.