Zitat geschrieben von Testerin
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies bei den Genossen nur über eine neue Benutzerkennung gehen sollte.
Was ist, wenn sich der Kunde sperrt. Dann muss es doch auch die Möglichkeit geben, den Schlüssel zurücksetzen zu lassen, ohne gleich eine neue Benutzerkennung beantragen zu müssen.
Bei allen Grossbanken ist es möglich (Dreba, Deuba, Coba), warum sollte dies bei den Genossen nicht gehen? Zumal sie ja mal all diesen Banken mit einer Diskette arbeiten können (gleiches Schlüsselverfahren - RDH).
Was ist, wenn die Diskette defekt ist und der Kunde muss sich ein neues Schlüsselpaar erzeugen? Es wäre unlogisch davon auszugehen, dass der Kunde in diesem Fall eine neue Benutzerkennung beantragen muss.
Das kann nur über Zurücksetzung des Schlüssels erfolgen.
Damit dürfte auch die Möglichkeit gegeben sein, den über eine Fremdsoftware erstellen Schlüssel zurücksetzen zu lassen, um sich neu zu initialisieren.
Es gibt keinen Unterschied!
Hallo Testerin,
Du kannst es mir glauben. Ich bin EBLer einer Genossenschaftsbank. Es geht nicht anders. Sollte die Diskette defekt sein, dann benötigt unser Kunde eine neue Benutzerkennung. Allerdings können wir diese dem Kunden direkt mitgeben, sie muß nicht erst beim Rechenzentrum beantragt werden.
Für diesen Problemfall einer defekten Diskette raten wir jedem Kunden, sich eine Sicherungskopie des Schlüssels anzufertigen. Diese Kopie muß allerdings bei Ersteinsatz synchronisiert werden, damit die Zähler angepasst werden.
Möchte der Kunde seinen Schlüssel ändern, ist dies jederzeit möglich. Die Schlüsseländerung muß allerdings mit dem alten Schlüssel "signiert" werden, danach ist der neue sofort gültig. Es muß dann auch kein INI-Brief eingereicht werden.
Diese Änderung kann wann immer er möchte durchführen.
Es gibt also
einen Unterschied!