Zitat geschrieben von malat
Das heist wenn ich mir die Verordnung durchlese..verstoesst Litauen seit 2003 dagegen....????
Keine Ahnung, aber seit 2003 ganz bestimmt nicht. Solange ist Litauen noch gar nicht EU-Mitglied, aber das solltest du eigentlich besser wissen als wir

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Warum die EU-Verordnung 2560/2001 für dich bzw. deine Zahlungen nicht gültig/anwendbar sein sollte, müsste die deine Bank noch am besten erklären können.
Sofern die Kriterien der EU-Überwiesung eingehalten werden, darf dir die Bank keine höheren Gebühren als für eine Inlandszahlung berechnen. Ob sich das auch auf die Umrechnung der Währungen bezieht kann ich nicht sagen.