Hallo Steinbeisser,
wenn der Umsatzabruf an sich funktioniert, ist es kein Problem mit dem Zugangsmedium. Die Bank regelt, wie weit die Umsätze rückwirkend abgerufen werden können.
Somit bleibt meines Erachtens nur noch ein Blick auf die Eigenschaften des Jobs.
(Tagesgeschäft -> Datenübertragung; dort den Job "Bearbeiten" und "Kontoauszüge ab"-Datum kontrollieren)
Hintergrund: neue Jobs haben m.W. das Tagesdatum eingetragen, bearbeitet man dies nicht manuell, wird entsprechend nur der einzige Tag abgerufen.
Gruß
Daniel