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PIN-Hinterlegung vs. Nutzungsbedingungen der Bank

easydoor

Betreff:

PIN-Hinterlegung vs. Nutzungsbedingungen der Bank

 ·  Gepostet: 08.12.2008 - 10:51 Uhr  ·  #53781
Hallo Andreas,

Du beschreibst in seriöser Weise im Handbuch,"Wenn Sie Ihre TAN-Liste in der TANVerwaltung von Subsembly Banking 3.0 hinterlegen, dann verletzen Sie die Nutzungsbedingungen der Bank!".

Gilt das gleiche nicht auch für die PIN, die man beim Bankkontakt hinterlegt ??

Fellini

Betreff:

Re: PIN-Hinterlegung vs. Nutzungsbedingungen der Bank

 ·  Gepostet: 08.12.2008 - 12:02 Uhr  ·  #53791
Schau Dir einfach die Bedingungen deiner Bank an. Die sind aber in den meisten Fällen sehr ähnlich. In den Standard-Nutzungsbedingungen der Sparkassen hießt es:

Insbesondere Folgendes ist zur Geheimhaltung der PIN und TAN
zu beachten:
PIN und TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in
anderer Form notiert werden;

Ziemlich eindeutig, oder? Das ist die juristische Absicherung der Institute für den Streitfall.
Hier gilt aber auch wieder, dass die Klausel im wirklichen Leben nicht so heiß gegessen wird, wie sie hier gekocht ist.

CU
FRank

subsembly

Betreff:

Re: PIN-Hinterlegung vs. Nutzungsbedingungen der Bank

 ·  Gepostet: 09.12.2008 - 11:19 Uhr  ·  #53800
Hallo,

klar, ich sollte im Handbuch die PIN in jedem Fall einbeziehen.