Überweisung an falsches Konto!

Andreas_K

Betreff:

Überweisung an falsches Konto!

 ·  Gepostet: 23.05.2009 - 18:40 Uhr  ·  #57674
Hallo,
ich habe ziemlich Mist gebaut!
Ich habe eine Überweisung von Volksbank an Volksbank getätigt und nachdem das Geld nach 5 Tagen immer noch nicht da war hab ich nochmals die Konto Nummern verglichen - was muss ich jetzt feststellen? Ich habe eine 6 mit einer 3 vertauscht! Da es sich um 2200 Euro handelt, bin ich jetzt einwenig nervös ob ich mein Geld je wieder sehe?
Weis jemand von euch wie das bei der Volksbank geregelt ist? Wird der Empfänger mit dem Konto Inhaber verglichen? oder wird das Geld einfach überwiesen. Weis echt nicht mehr weiter...

Gruß
Andreas

Nighty

Betreff:

Re: Überweisung an falsches Konto!

 ·  Gepostet: 23.05.2009 - 23:06 Uhr  ·  #57677
Keine Panik!

Geh zu deiner Bank und erklär dein Problem am Schalter, alternativ log dich im online Portal deiner Bank ein, die meistne Banken bieten dort die möglichkeit einer "anfrage" bzw. eines "freien Auftrages". Dort wirst du auch nach einer TAN als bestätigung deiner identität gefragt. Sag, bzw. schreib dort die details der überweisung, dass die konto nr. falsch ist, und dass das Geld zurück buchen sollen. Ich glaube dafür hast du 4 wochen zeit - aber mach es lieber möglichst bald. Je nach Bank enstehen dafür gebühren. (Deutsche Bank 10€).

Gruß, Nighty

Fellini

Betreff:

Re: Überweisung an falsches Konto!

 ·  Gepostet: 24.05.2009 - 19:59 Uhr  ·  #57682
Andreas, vergiss alles, was Nighty geschriben hat. Das ist von A bis Z kompletter Unsinn!

Hier die Fakten von einem Bankmenschen:
Erstmal Angst machen: Bei einer Onlineüberweisung ist die Empfängerbank grundsätzlich nicht verpflichtet, die Übereinstimmung von Kontoinhaber und angegebenem Zahlungsempfänger zu prüfen. Du mussest im schlimmsten Fall also den ungerechtfertigt bereichten falschen Empfänger verklagen. Keine Panik, das passiert bei 0,01 % aller Zahlungen.
Was kann passieren:
Beim Empfänger exisitiert kein Konto mit der falschen Nummer. Dann geht die Zahlung entweder zurück oder wird auf das richtige Konto weitergeleitet, wenn die Bank den Empfänger eindeutig identifizieren kann (Buchung mit Empfänger Von und Zu Müller-Lüdenscheid auf Konto 123. 123 gibts nicht, aber 124 von und zu M.L.). Eine Weiterleitungspflicht besteht nicht und die relativ aufwändige Prüfung wird bei Großbanken oder Direktbanken nicht gemacht. Bei der Voba hast du gute Chancen.
Die Kontonummer existiert bei der Empfängerbank. Je kleiner der Betrag, desto unwahrscheinlicher, dass irgendwer (vielleicht hat der Kontoinhaber auch noch keine Auszüge gezogen...) den Fehler bemerkt hat.
Lösung:
1. Überprüfe deine Umsätze. Kann sein, dass du die Kohle schon wieder auf dem Konto hast.
2. Geh zu deiner Bank und beauftrage eine Zahlungsverkehrsnachfrage. Dabei wird der Weg des Gekdes nachvollzogen und die Empfängerbank sagt dir genau, was sie damit gemacht hat. Wenn die auf das richtige Konto umgebucht haben, hast du einen Nachweis und gut ist. Bei einer Falschbuchuchung wird sie den Empfänger ansprechen und mit seiner Einwilligung umbuchen. Entweder zu dir oder zum richtigen Empfänger. Ein Problem kannst du nur bekommen, wenn der Empfänger die Kohle schon verbraten hat und sonst nicht zu holen ist.



CU
Frank

Abi

Betreff:

Re: Überweisung an falsches Konto!

 ·  Gepostet: 22.06.2009 - 23:19 Uhr  ·  #58313
Hallo,

welchen Sinn hat der Kontoinhaber, wenn dieser nicht von der Empfängerbank zusammen mit der Kto Nummer verglichen wird?

Gruß
Abi

Fellini

Betreff:

Re: Überweisung an falsches Konto!

 ·  Gepostet: 23.06.2009 - 00:44 Uhr  ·  #58314
Bei beleglosen Buchungen, also z.B. Onlinebanking verpflichtet sich der Zahlungseinreicher, die Richtigkeit der Empfängerdaten sicherzustellen. Das ist eigentlich ein Relikt aus alten Zeiten, als nur Großkunden Massenzahlungen beleglos eingereicht haben und die Banken damals noch nciht zeitnah prüfen konnten. Steht seitdem in den Bedingungen für den beleglosen Datenträgeraustausch. Interessanterweise hat es ausgerechnet diese Regelung in die neue PSD (payment service directive = Europäische Zahlungsverkerhsrichtlinie und ansonsten purer Horror für Kunden und Banken - verbraucherfreundlich halt) geschafft. Demnächst wird die Kontoanrufprüfung bei den Banken also deutlich weniger gemacht werden.

BTW: Sei froh, dass die Prüfungen nicht so genau sind. Ein riesiger Anteil der Zahlungen ist formell fehlerhaft. "Malermeister Maier, Inhaber Müller" Das Konto muss auf Müller lauten und strng genommen muss alles zurück, wo Maier draufsteht. Oder auch: Zahlung für Lieschen Müller auf Konto von Fritz Müller. Auch wenn Lieschen bei Ihrem Gatten zeichnungsberechtigt ist und sowieso die Hosen anhat - eigentlich müssten wir die Zahlung wegen falscher Empängerangabe zurückgeben.

CU
Frank

Abi

Betreff:

Re: Überweisung an falsches Konto!

 ·  Gepostet: 23.06.2009 - 01:12 Uhr  ·  #58315
Hallo Fellini,

Deine Erklärung ist nachvollziehbar!

Dann könnte ich beim Online Banking den Empfänger streng genommen weg lassen bzw. einfach ein "a" setzen um Zeit zu sparen und das Geld kommt trotzdem an?

Wie sieht es aus, wenn der Zahler aus Versehen durch einen Zahlendreher einen anderen Empfänger erreicht? Wären dann z. B. die überwiesenen 4.000 Euro futsch, wenn der Empfänger darauf besteht, daß Geld zu behalten?

Gruß
Abi

Zimmi

Betreff:

Re: Überweisung an falsches Konto!

 ·  Gepostet: 23.06.2009 - 09:03 Uhr  ·  #58317
Zitat geschrieben von Abi

Wie sieht es aus, wenn der Zahler aus Versehen durch einen Zahlendreher einen anderen Empfänger erreicht? Wären dann z. B. die überwiesenen 4.000 Euro futsch, wenn der Empfänger darauf besteht, daß Geld zu behalten?


Als Überweisender hast du zunächst für die Richtigkeit der Daten zu sorgen. Wenn du allerdings den Irrtum eines Zahlendrehers bemerkst und deiner Bank mitteilst, kann ein entsprechender Nachforschungsauftrag erstellt werden. Deine Hausbank macht in dem Rahmen nix anderes, wie den Irrtum auch bei der Empfängerbank anzuzeigen, welche dann gemäß AGB darauf reagiert. (hängt teils davon ab, ob dieses Konto bereits einem Rechnungsabschluss unterzogen wurde). Einen Rechtsanspruch auf das Geld hat der "falsche" Begünstigte nicht.

Grundsätzlich solltest du auch einen richtigen Namen auf die Überweisung schreiben. Soviel Zeit wirst du durch ein "a" nicht sparen.

Anbei noch den AGB-Paragraphen:

8 Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank
(1) Vor Rechnungsabschluss
Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten
Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht
(Stornobuchung). Der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt
hat.
(2) Nach Rechnungsabschluss
Stellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rechnungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden
zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs sein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung
Einwendungen, so wird die Bank den Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen

Captain FRAG

Betreff:

Re: Überweisung an falsches Konto!

 ·  Gepostet: 23.06.2009 - 09:20 Uhr  ·  #58319
Zitat geschrieben von Abi
Dann könnte ich beim Online Banking den Empfänger streng genommen weg lassen bzw. einfach ein "a" setzen um Zeit zu sparen und das Geld kommt trotzdem an?


Hallo Abi,

das würde ich lassen. Es gibt zwar keine Pflicht auf den Namensabgleich, aber es ist auch nicht verboten ihn bankseitig durchzuführen. In vielen Fällen wird er trotzdem in Abhängigkeit zu gewissen Kriterien gemacht und nach Murphys Law trifft es genau deine Zahlung mit dem a als Empfänger :)

Das Geld würde dann zurückgehen und keiner hat was gewonnen.

Zitat geschrieben von Abi
Wie sieht es aus, wenn der Zahler aus Versehen durch einen Zahlendreher einen anderen Empfänger erreicht? Wären dann z. B. die überwiesenen 4.000 Euro futsch, wenn der Empfänger darauf besteht, daß Geld zu behalten?


Futsch nicht direkt, nur darf die Bank nicht einfach zurückbuchen. Du hast aber einen Anspruch auf das Geld, bzw. macht sich der falsche Empfänger der ungerechtfertigten Bereicherung "strafbar" (Ich weiss nicht, ob das Zivil- oder Strafrecht ist). In dem Fall hilft im Zweifel ein Anwalt.