Zitat geschrieben von Michael Döring
Und den Hinweis mit den Netz hab ich nicht verstanden. Wenn Du Zahlungsempfänger bist, brauchst Du doch nur dem Käufer die Kontonummer geben und nicht direkt ins Netz stellen.
Und was hat das mit der Kontonummer und BLZ des Zahlungspflichtigen zu tun?
Es ging um die Zahlungsart "Vorkasse", da bin ich der Einzahler, nicht der Empfänger.
Man bekommt per EMail eine Referenznummer für den VWZ und die Bankverbindung des Zahlungsempfängers. Der braucht meine Kto-Nr. nicht!
Ins Netz stellen war unglücklich ausgedrückt, besser: an unnötig vielen Stellen hinterlegen
Inzwischen hat die Sparkasse geantwortet, falls es jemand interessiert:
Zitat
Bei einer Online-Überweisung wird der Name des Auftraggebers (also Ihr Name als Kontoinhaber) und auch die Kontonummer und die Bankleitzahl an den Empfänger übermittelt. Auf dem papierhaften Kontoauszug des Empfängers wird i. d. R. jedoch nur der Name des Auftraggebers ausgewiesen.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Online-Überweisung direkt aus dem Browser oder mit einer Software ausgeführt wird.
Für mögliche weitere Anfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Fellini,
Du sprichst vom Normalfall - mich beunruhigen die zahlreichen Datenpannen.
Mit jeder getätigten Online-Überweisung landen meine kompletten Daten unnötigerweise auf einem weiteren Computer und folglich steigt damit mein Risiko, Opfer einer Datenpanne bei einem Empfänger zu werden.
Dass sich die Einzahlerdaten auch unterdrücken lassen, beweisen meine empfangenen Überweisungen, die allerdings vom Einzahler am Sparkassenschalter in Auftrag gegeben wurden.
Und wenn ich selbst meine Kontodaten unterdrücken könnte, dann brauchte ich mich doch auch nicht zu beschweren, wenn ich mir selbst die Rücküberweisung erschweren würde bzw. wenn die Bank in diesem Falle Gebühren dafür nehmen würde.