sorry, schon wieder ich! :mrgreen: (ist nicht böse gemeint!)
Zitat
sollte eine Lastschrift gezogen werden für die keine Einwilligung vorliegt, z.B. falscher Betrag oder ähnliches, kann diese auch noch bis zu 13 Monaten nach Abbuchung zurück gegeben werden.
die frist gilt nur für sepa-lastschriften, bei der derzeit noch verwendeten "deutschen" lastschrift können unberechtigt belastungen theoretisch unendlich lange zurückgegeben werden. es gibt bemühungen des zka die fristen in hinblick auf die sepa-ls anzupassen, durch ist das aber (noch) nicht.